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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 189/03


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1857; IMRRS 2006, 1150
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse: negative Teil-Feststellungswiderklage

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03

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2 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0592; IMRRS 2021, 0222; IVRRS 2021, 0110
KaufrechtKaufrecht
Verbundene Kauf- und Darlehensverträge: Einheitlicher Erfüllungsort!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2021 - 17 U 492/19

1. Gemäß § 29 ZPO besteht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf und der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags, der mit einem Pkw-Kauf ein verbundenes Geschäft darstellt, ein einheitlicher Erfüllungsort am Ort, an dem sich die veräußerte Sache vertragsgemäß befindet.*)

2. Sind Ansprüche mit unterschiedlichen Erfüllungsorten mittels einer innerprozessualen Bedingung voneinander abhängig gemacht, hindert die Klammerwirkung der Bedingung eine Abtrennung der bedingten Ansprüche.*)

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IBRRS 2006, 1857; IMRRS 2006, 1150
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse: negative Teil-Feststellungswiderklage

BGH, Urteil vom 04.05.2006 - IX ZR 189/03

Wird auf eine wiederholte Teilklage wegen des auch über die neue Klageforderung hinausgehenden behaupteten weiteren Anspruchs negative Feststellungswiderklage erhoben, entfällt das Feststellungsinteresse auch dann nicht, wenn der Kläger eine materiellrechtlich bindende Verzichts- oder Beschränkungserklärung hinsichtlich seines weitergehenden Anspruchs abgibt.*)

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