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Nachrichten zum Bauträgerrecht

Zeige Nachrichten 541 bis 560 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 844 - (2764 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2009

Bauindustrie zum Bauforderungssicherungsgesetz
Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich am 16. Juni 2009 nochmals mit dem Bauforderungssicherungsgesetz beschäftigt und sich auf eine unzureichende Lösung verständigt, die die Liquiditätsbelastung der Branche deutlich erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden Problematik der deutschen Firmen sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren, ist die Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehbar. Lesen Sie hierzu die Erklärung der Deutschen Bauindustrie, in der wir die nachteiligen Auswirkungen des Bauforderungssicherungsgesetzes und unsere Forderungen darlegen.
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Bundesregierung stärkt Liquidität im Handwerk
Zur Verabschiedung des "Bürgerentlastungsgesetzes" im Deutschen Bundestag erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das "Bürgentlastungsgesetz" wird die Impulse der beiden Konjunkturpakete zum richtigen Zeitpunkt verstärken. Davon wird das Handwerk profitieren. Der Konsum wird angeregt dank der zum 1. Januar 2010 steigenden verfügbaren Nettoeinkommen. Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert. Wichtig ist, dass nun auch die Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich steuerlich abzugsfähig bleiben. Denn gerade Handwerksunternehmer leisten regelmäßig derartige Vorsorgeaufwendungen.
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Baugewerbe zur Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes: Ein Schritt zu wenig!
Anlässlich der Verabschiedung der Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute (19. Juni 2009) in Berlin: "Der Gesetzgeber hat mit der jetzt vorgenommenen Änderung nur einen Teil des Problems gelöst. Der jetzige Zustand ist unbefriedigend, aber überhaupt kein Grund, zur Einstellung vertraglich vereinbarter Zahlungen aufzurufen oder eine unangemessene Politikerschelte zu betreiben."


Gabriel begrüßt Reform des Umweltrechts
"Zersplitterung in 16 Länderrechte verhindert"

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die heutigen Beschlüsse des Bundestags zur Reform des Umweltrechts als großen Schritt nach vorn begrüßt. "Die nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches drohende Zersplitterung des Umweltrechts in 16 Länderrechte wurde abgewendet", sagte Gabriel. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gebe es jetzt ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht. "Wir haben das Umweltrecht in Deutschland auf hohem Niveau reformiert und zugleich verhindert, dass Standards im Umwelt- und Naturschutz gesenkt werden", so der Bundesumweltminister.
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Bauforderungssicherungsgesetz: Bundestag stürzt Baubranche in massive Liquiditätsprobleme
"Der Deutsche Bundestag hat mit der heutigen Verabschiedung des gestutzten Änderungsgesetzes zur Sicherung von Bauforderungen der gesamten Baubranche - vom Hauptunternehmer bis zum kleinsten Handwerker - einen Bärendienst erwiesen." Das erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper. Damit habe sich die große Koalition über die Vorschläge der eigenen Bundesregierung hinweggesetzt, die zumindest die Separierung des Baugeldes auf getrennte Baustellenkonten aufheben wollte. Knipper: "Dies kommt einer Desavouierung der eigenen Bundesregierung gleich." Statt das Gesetz durch die Einrichtung eines Sammelkontos einigermaßen handhabbar zu machen, müssten jetzt eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwendet werden. "Dieses führt zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Unternehmen in Milliardenhöhe und erhöht das Insolvenzrisiko der gesamten Branche", so Knipper weiter.


Nach der Reform ist vor der Reform: Bundesrat beschließt Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und fordert gleichzeitig weitere Novellierungsstufe
Am 12.06.2009 hat der Bundesrat der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt. Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) begrüßen die Beschlussfassung und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der begleitenden Entschließung des Bundesrates.
Mit der Novellierung der HOAI sind sowohl die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie als auch dringende Anforderungen an ein modernes Honorierungssystem umgesetzt worden.


BDI zu Reform des Umweltrechts: Teile des Umweltrechtes auf Bundesebene vereinheitlichen
Chancen für Bürokratieabbau nutzen

"Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches sollte der Gesetzgeber die Chance nutzen, dennoch wesentliche Teile des Umweltrechtes auf Bundesebene zu vereinheitlichen. Dazu gehören die Novellen des Wasser- und des Naturschutzrechts sowie das `Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt´." Das forderte Carsten Kreklau, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der Beratungen des Bundestagsumweltausschusses am Mittwoch (17.06.2009).
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Bundesrat lehnt Änderung des BauFordSiG ab!
Der Bundesrat lehnt die geplante Aufhebung der Zweckbindung für gezahltes Baugeld an das konkrete Bauwerk ab. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Bauträger künftig nicht mehr verpflichtet sein, mit dem Baugeld, das ihnen für eine bestimmte Baustelle zur Verfügung steht, genau diejenigen Personen zu bezahlen, die an der Erstellung oder dem Umbau des Bauwerkes beteiligt sind.
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40% Einkommensverlust? VBI verlangt Überarbeitung der neuen HOAI
"Es ist eine Geschichte von Ignoranz, zeitlicher Verschleppung sowie der Missachtung eines ganzen Berufszweiges: Die Arbeit an der 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI ist nach sage und schreibe 13 Jahren beendet und weder für die vielen Auftraggeber von Planungsleistungen noch für den Berufsstand der Ingenieure und Architekten hat sie zu nennenswerten Verbesserungen geführt. Im Gegenteil: Die Ingenieure in Deutschland müssen sich in Einzelfällen sogar auf Einkommenseinbußen einstellen, denn trotz einer pauschalen Erhöhung der Honorartabellen um 10 Prozent sind in die neue HOAI viele Fallstricke eingebaut, die zur faktischen Honorarreduzierung führen können". So kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Beratender Ingenieure Klaus Rollenhagen die Zustimmung des Bundesrates am 12. Juni 2009 zu der von der Bundesregierung eingebrachten 6. Novelle der HOAI.


Bundesrat beschließt Neufassung der HOAI
Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, mitteilt, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12.06.2009 die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Schauerte: "Damit ist der Forderung der Beteiligten Rechnung getragen, die Reform der HOAI in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen."


Neue HOAI: "Erfolg für die Architekten, Gewinn für die Baukultur!"
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12.06.2009 der Novelle der Bundesregierung zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. "Nach jahrelangen Gesprächen und Diskussionen über die Zukunft der HOAI ist die jetzt verabschiedete Novelle ein großer Erfolg für die Architekten und Ingenieure in Deutschland", erklärt der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch. Die Honorarordnung war seit 14 Jahren nicht mehr an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden.


Bundesrat: Weitere Modernisierung der HOAI
Der Bundesrat hat am 12.06.2009 der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst.
Darin begrüßt er die Anhebung der Honorarsätze, fordert aber zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI. Problematisch findet er, dass verbindliche Honorarsätze allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur, des Leistungsbildes, der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der Regelung zur Objektüberwachung zu berichten.
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Bundesrat entscheidet am 12. Juni über HOAI-Entwurf
Empfehlungen der Bundesratsausschüsse

Die endgültige Verabschiedung der sechsten HOAI-Novelle steht kurz bevor. Am 12. Juni 2009 entscheidet der Bundesrat über die vom Bundeskabinett bereits abgesegnete Neufassung der HOAI. Die befassten Bundesratsausschüsse haben die in der Anlage eingestellten Beschlussempfehlungen abgegeben. Die Bundesingenieurkammer rechnet damit, dass der Bundesrat in seiner nächsten Plenarsitzung die HOAI verabschiedet.
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HOAI 2009 am 12.06.2009 im Bundesrat
Wie sich aus dem Entwurf der Tagesordnung ergibt, wird sich der Bundesrat auf seiner 859. Sitzung am 12.06.2009 auch mit der neuen HOAI 2009 befassen (TOP Nr. 48).

Aktuelles zur Novelle des Vergaberechts
Hinsichtlich der Novellierung der VOL/A gibt es noch Abstimmungsbedarf. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Leistungen (DVAL) wird sich abermals Ende Mai 2009 mit den Inhalten der abzustimmenden VOL/A 2009 beschäftigen. Im Zuge der Beratungen zur Novelle der VOL/A hat das federführende BMWi angedeutet, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass die VOL/A (und damit auch die VOB/A und VOF) noch vor der Sommerpause in Kraft treten wird. Grund ist, dass die Novelle der Vergabeverordnung (VgV), die als Scharnier für die Inkraftsetzung der VOL/A im Oberschwellenbereich zwingend erforderlich ist, noch nicht abgestimmt ist. Angesichts des engen Zeitfensters (vor der Bundestagswahl) muss abgewartet werden, ob hinsichtlich der erforderlichen Kabinettsbefassung und der Beteiligung des Bundesrates die Novellierung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.
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Bundeskabinett beschließt Entschärfung des BauFordSiG!
Der Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes, am 01.01.2009 in Kraft getreten, scheint nur eine kurze Lebensdauer beschieden zu sein. Das Bundeskabinett hat nunmehr eine Änderung in zwei wesentlichen Punkten beschlossen:
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HOAI 2009 im Bundesrat
Voraussichtlich am 12.06.2009 wird sich der Bundesrat mit der HOAI befassen.

In einigen Bundesländern könnten Preiserhöhungen bei Schornsteinfegerleistungen drohen
Beschlussfassung zur neuen Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesrat

"Die neue, bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die zum 01.01.2010 in Kraft tritt, wird in einigen Bundesländern zwar zu Verbilligungen, in anderen aber wiederum zu einem Preisanstieg bei den Leistungen der Schornsteinfeger führen", erklärte Lutz Freitag anlässlich der heutigen (15.05.2009) Beratungen zur Beschlussfassung der Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesrat. Der GdW bedauert außerordentlich, dass die Vorschläge der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nicht berücksichtigt wurden. Es sei zwar zu begrüßen, dass durch die geplante Vereinheitlichung des Leistungsbildes von Schornsteinfegern eine größere Transparenz entstehe, es dürfe jedoch nicht außer acht gelassen werden, dass dies nicht für alle Endkunden von Vorteil sei.
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Bauforderungssicherungsgesetz 2009 soll noch vor dem Sommer wieder abgeändert werden!
Auf Druck der Verbände der Bauwirtschaft soll das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Bauforderungssicherungsgesetz noch in diesem Sommer in wesentlichen Punkten wieder abgeändert werden. Seit der Neuregelung fallen unter den Baugeldbegriff nicht nur kreditfinanzierte Gelder, sondern auch Eigenmittel des Bauherrn bzw. Auftraggebers, die dieser an einen Baugeldempfänger für die Baumaßnahme bezahlt. Damit stellt jede Abschlagszahlung, die - z. B. - ein Generalunternehmer oder Hauptunternehmer vom Bauherrn erhält, "Baugeld" dar. Dieses muss der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer nach der derzeitigen Gesetzeslage zweckentsprechend - also gleichsam treuhänderisch - für die Nachunternehmer der jeweiligen Baumaßnahme verwenden. Vielfach wurde vertreten, dass dies nur durch Errichtung von baustellenbezogenen Konten möglich sein soll. Unterlässt der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer diese Separierung der alten Baugelder und fällt er später in Insolvenz, soll dies eine persönliche Schadensersatzhaftung der Verantwortungsträger (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen etc.) zur Folge haben.
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BFW legt Positionen zur Bundestagswahl 2009 vor
Steuerrecht, Mietwohnungsneubau / selbstgenutztes Wohneigentum sowie energetische und altersgerechte Wohnraummodernisierung sind zentrale Themen

"Die Immobilienwirtschaft ist kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb. Sie braucht verlässliche, kalkulierbare Rahmenbedingungen über langfristige Zeiträume und darf nicht länger zum Spielball sich ständig ändernder Anforderungen werden", betonte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, heute vor rund 500 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Fachwissenschaft beim BFW Immobilien Kongress 2009 in Berlin.
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