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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 56/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 4039
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11


52 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IBR 2013, 77 BGH - Rechtslage unübersichtlich: Verjährungsbeginn?
IBR 2013, 24 BGH - Forderung gegen Mängelbürgen kann vor mängelbedingtem Zahlungsanspruch verjähren!
IBR 2013, 23 BGH - Wann beginnt die Verjährung des Anspruchs gegen den Gewährleistungsbürgen?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1298
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Straßenfahrbahn muss rissfrei sein!

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2021 - 8 U 11/20

1. Die Herstellungspflicht des Auftragnehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung oder Ausführungsart. Die Leistungsvereinbarung der Parteien wird überlagert von der Herstellungspflicht, die dahin geht, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk zu erbringen.

2. Selbst wenn die Mangelursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, haftet der Auftragnehmer, es sei denn, er hat seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt.

3. Risse in einer Straßenfahrbahn stellen unabhängig von ihrer Ursache einen Mangel dar, weil ein von Rissen freies Gewerk, das ein jahrelanges, sanierungsfreies, problemloses Befahren der beauftragten Streckenabschnitte garantiert, geschuldet wird.

4. Durch eine Regelung im Bauvertrag, wonach "bei Fehlen des Schichtverbunds lediglich eine Minderung von 0,50 Euro/qm vorgenommen werden kann", werden die (sonstigen) Mängelrechte des Auftraggebers nicht ausgeschlossen.




IBRRS 2021, 2250
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BGH, Urteil vom 18.05.2021 - II ZR 41/20

Wendet sich der durch Beschluss der Gesellschafter aus wichtigem Grund ausgeschlossene Gesellschafter im Klageweg gegen die Wirksamkeit seines Ausschlusses, ist es ihm im Regelfall nicht zuzumuten, seinen Abfindungsanspruch vor der rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschlusses gerichtlich geltend zu machen. (Rn. 15)*)

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IBRRS 2019, 0990
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann verjährt der Ausgleichsanspruch des Bauüberwachers gegen den Bauunternehmer?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2019 - 10 U 223/18

1. Das Innenverhältnis zwischen mehreren Gesamtschuldnern ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dessen Verletzung sich Ansprüche gemäß § 280 BGB wegen Pflichtverletzung ergeben können.*)

2. Kommt ein Bauunternehmer seiner Verpflichtung gegenüber dem Bauherrn zur unentgeltlichen Nachbesserung nicht nach, sondern führt er die Nacherfüllung nur gegen Vergütung aus, stellt dies auch im Gesamtschuldner-Innenverhältnis des Bauunternehmers und des bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung dar.*)

3. Der Anspruch des anderen Gesamtschuldners, hier des Architekten, ist zunächst darauf gerichtet, dass der Bauunternehmer der Verpflichtung zur unentgeltlichen Mangelbeseitigung nachkommt. Er wandelt sich in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Bauunternehmer die Nachbesserungsleistungen dem Bauherrn in Rechnung stellt und dieser Zahlungen erbringt.*)

4. Die Verjährung des sich aus dieser Pflichtverletzung ergebenden Anspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB richtet sich nach §§ 195, 199 BGB. Der Anspruch unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung.*)

5. Nicht erforderlich für den Verjährungsbeginn ist, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt.*)

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IBRRS 2017, 2006
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 430/16

Der Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers wegen fehlerhafter Aufklärung über die wirtschaftlichen Nachteile einer Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherungsvertrag entsteht mit Abschluss der zur Finanzierung und Tilgung empfohlenen Verträge. (Rn. 18)*)

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IBRRS 2020, 0409
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaftssumme wird nicht reduziert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

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IBRRS 2016, 3456
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 16.12.2015 - XII ZB 516/14

  1. Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall

    einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber

    dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen

    kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB,

    es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer

    Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach

    § 196 BGB gilt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Dezember

    2014• XII ZB 181/13·FamRZ 2015, 393).

  2. Da das Scheitern der Ehe regelmäßig spätestens mit der

    Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck kommt, liegt die für

    den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderliche

    Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes

    jedenfalls dann vor, wenn sie von der Zustellung des

    Scheidungsantrags Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe

    Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.

  3. Der Beginn der Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche

    der Schwiegereltern war nicht bis zur Veröffentlichung der

    Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 (BGHZ 184, 190 = FamRZ

    2010, 958) hinausgeschoben.

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IBRRS 2015, 1378
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BGH, Urteil vom 13.01.2015 - XI ZR 182/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 1360
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 13.01.2015 - XI ZR 179/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 1361
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 13.01.2015 - XI ZR 303/12

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 4284
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 11.11.2014 - XI ZR 265/13

1. Die Forderung aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft wird mit der Rechtskraft des Urteils, dessen Vollstreckung abgewendet werden soll, fällig, ohne dass es einer Leistungsaufforderung durch den Titelgläubiger bedarf (Fortführung von Senat, BGHZ 175, 161 = NJW 2008, 1729). (amtlicher Leitsatz)*)

2. Die Ansprüche aus einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung geleisteten Prozessbürgschaft unterliegen der dreijährigen Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Ein Neubeginn der Verjährung durch ein Anerkenntnis des Schuldners ist nicht mehr möglich, wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. (amtlicher Leitsatz)*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 18

1 Blog-Eintrag gefunden
Die Verjährung des Selbstvornahmerechts: Dogmatisch bedenklich und in der Praxis problematisch?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In ZfBR 2013, 523-528 befasst sich Kuhn im Anschluss an das BGH-Urteil vom 11.09.2012 (XI ZR 56/11, IBR 2013, 23 = BauR 2013, 230 = NJW 2013, 1228 mit Anmerkung von Thode) sechs Seiten lang mit angeblichen "erheblichen dogmatischen Bedenken" und "zwei Problemen". Selbst nach eingehendem Studium seiner Ausführungen neigt man als Leser zu der Feststellung: Wer keine Probleme hat, macht sich welche. Denn die Entstehung des Selbstvornahmerechts mit erfolglosem Ablauf der von dem Auftraggeber zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist entspricht auch "im Zusammenspiel mit § 634a Abs.2 BGB" der eindeutigen gesetzlichen Regelung.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

1 Leseranmerkung gefunden
OLG Brandenburg lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Gegenständlich beschränkte oder Zeitbürgschaft?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2014, 416

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen

4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks
I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen gemäß § 199 BGB
1. Beginn der regelmäßigen Verjährung

§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)
B. Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufwendungsersatz
III. Angemessene Frist für die Nacherfüllung




2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

dd) Einrede der Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 138-146)

IV. Zurückhaltungsrecht (VOB/B § 17 Abs. 8 Rn. 54-55)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

9. Verjährung (VOB/B § 17 Rn. 191-193)