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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 56/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 4039
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11


42 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IBR 2013, 77 BGH - Rechtslage unübersichtlich: Verjährungsbeginn?
IBR 2013, 24 BGH - Forderung gegen Mängelbürgen kann vor mängelbedingtem Zahlungsanspruch verjähren!
IBR 2013, 23 BGH - Wann beginnt die Verjährung des Anspruchs gegen den Gewährleistungsbürgen?

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1298
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Straßenfahrbahn muss rissfrei sein!

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2021 - 8 U 11/20

1. Die Herstellungspflicht des Auftragnehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung oder Ausführungsart. Die Leistungsvereinbarung der Parteien wird überlagert von der Herstellungspflicht, die dahin geht, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk zu erbringen.

2. Selbst wenn die Mangelursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt, haftet der Auftragnehmer, es sei denn, er hat seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt.

3. Risse in einer Straßenfahrbahn stellen unabhängig von ihrer Ursache einen Mangel dar, weil ein von Rissen freies Gewerk, das ein jahrelanges, sanierungsfreies, problemloses Befahren der beauftragten Streckenabschnitte garantiert, geschuldet wird.

4. Durch eine Regelung im Bauvertrag, wonach "bei Fehlen des Schichtverbunds lediglich eine Minderung von 0,50 Euro/qm vorgenommen werden kann", werden die (sonstigen) Mängelrechte des Auftraggebers nicht ausgeschlossen.




IBRRS 2019, 0990
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann verjährt der Ausgleichsanspruch des Bauüberwachers gegen den Bauunternehmer?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2019 - 10 U 223/18

1. Das Innenverhältnis zwischen mehreren Gesamtschuldnern ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dessen Verletzung sich Ansprüche gemäß § 280 BGB wegen Pflichtverletzung ergeben können.*)

2. Kommt ein Bauunternehmer seiner Verpflichtung gegenüber dem Bauherrn zur unentgeltlichen Nachbesserung nicht nach, sondern führt er die Nacherfüllung nur gegen Vergütung aus, stellt dies auch im Gesamtschuldner-Innenverhältnis des Bauunternehmers und des bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung dar.*)

3. Der Anspruch des anderen Gesamtschuldners, hier des Architekten, ist zunächst darauf gerichtet, dass der Bauunternehmer der Verpflichtung zur unentgeltlichen Mangelbeseitigung nachkommt. Er wandelt sich in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Bauunternehmer die Nachbesserungsleistungen dem Bauherrn in Rechnung stellt und dieser Zahlungen erbringt.*)

4. Die Verjährung des sich aus dieser Pflichtverletzung ergebenden Anspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB richtet sich nach §§ 195, 199 BGB. Der Anspruch unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung.*)

5. Nicht erforderlich für den Verjährungsbeginn ist, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt.*)

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IBRRS 2020, 0409
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaftssumme wird nicht reduziert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

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IBRRS 2013, 4269
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haupt- und Bürgschaftsforderung verjähren unterschiedlich!

BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - XI ZR 507/12

1. Die Verjährung der Hauptforderung ist grundsätzlich unabhängig von der Verjährung der Bürgschaftsforderung zu beurteilen.

2. Einwendungen, die es dem Bürgen verwehren, sich auf die Verjährung der Hauptforderung zu berufen, hindern diesen im Allgemeinen nicht daran, die Einrede der Verjährung der Bürgschaftsforderung zu erheben.

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IBRRS 2013, 3958
BauvertragBauvertrag
Mängelbürgschaft sichert keine Ansprüche aus § 4 Abs. 3 VOB/B!

LG Ravensburg, Urteil vom 29.07.2013 - 6 O 444/12

1. Die Ansprüche des Hauptschuldners und des Bürgen in Bezug auf die Herausgabe der Bürgschaft sind im Gleichlauf zu beurteilen. Der Bürgen kann daher die Herausgabe der Bürgschaft verlangen, wenn auch der Hauptschuldner die Sicherheit zurückfordern kann.

2. Eine Gewährleistungssicherheit sichert keine Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten.

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IBRRS 2013, 2958
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Herausgabe von Bürgschaft: Bürge muss Verjährungseinrede erheben!

OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2013 - 14 U 1959/12

Der Auftragnehmer kann von seinem Auftraggeber die Herausgabe der Gewährleistungsbürgschaft wegen Verjährung der Bürgenschuld erst dann verlangen, wenn der Bürge die Einrede der Verjährung erhoben hat.

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IBRRS 2012, 4039
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11

1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht.*)

2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss.*)

3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 -XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).*)




IBRRS 2011, 0207
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung einer Gewährleistungsbürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.01.2011 - 8 U 47/10

1. Setzt der Auftraggeber eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung ohne Ablehnungsandrohung, entsteht ein Schwebezustand: Der Auftraggeber kann Nacherfüllung, Kostenvorschuss oder Ersatzvornahmekosten beanspruchen.

2. Der Bürgschaftsanspruch entsteht dann erst, wenn der Auftraggeber den Geldanspruch gegenüber dem ausführenden Unternehmer geltend macht.

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1 Blog-Eintrag gefunden
Die Verjährung des Selbstvornahmerechts: Dogmatisch bedenklich und in der Praxis problematisch?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In ZfBR 2013, 523-528 befasst sich Kuhn im Anschluss an das BGH-Urteil vom 11.09.2012 (XI ZR 56/11, IBR 2013, 23 = BauR 2013, 230 = NJW 2013, 1228 mit Anmerkung von Thode) sechs Seiten lang mit angeblichen "erheblichen dogmatischen Bedenken" und "zwei Problemen". Selbst nach eingehendem Studium seiner Ausführungen neigt man als Leser zu der Feststellung: Wer keine Probleme hat, macht sich welche. Denn die Entstehung des Selbstvornahmerechts mit erfolglosem Ablauf der von dem Auftraggeber zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist entspricht auch "im Zusammenspiel mit § 634a Abs.2 BGB" der eindeutigen gesetzlichen Regelung.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

1 Leseranmerkung gefunden
OLG Brandenburg lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Gegenständlich beschränkte oder Zeitbürgschaft?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2014, 416

4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks
I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen gemäß § 199 BGB
1. Beginn der regelmäßigen Verjährung

§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)
B. Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufwendungsersatz
III. Angemessene Frist für die Nacherfüllung

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt




2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

dd) Einrede der Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 138-146)

IV. Zurückhaltungsrecht (VOB/B § 17 Abs. 8 Rn. 54-55)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

9. Verjährung (VOB/B § 17 Rn. 191-193)