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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 56/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 4039
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11


52 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IBR 2013, 77 BGH - Rechtslage unübersichtlich: Verjährungsbeginn?
IBR 2013, 24 BGH - Forderung gegen Mängelbürgen kann vor mängelbedingtem Zahlungsanspruch verjähren!
IBR 2013, 23 BGH - Wann beginnt die Verjährung des Anspruchs gegen den Gewährleistungsbürgen?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 4166; IMRRS 2014, 1728
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13

Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.

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IBRRS 2014, 4168; IMRRS 2014, 1729
Banken & FinanzenBanken & Finanzen

BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4269
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haupt- und Bürgschaftsforderung verjähren unterschiedlich!

BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - XI ZR 507/12

1. Die Verjährung der Hauptforderung ist grundsätzlich unabhängig von der Verjährung der Bürgschaftsforderung zu beurteilen.

2. Einwendungen, die es dem Bürgen verwehren, sich auf die Verjährung der Hauptforderung zu berufen, hindern diesen im Allgemeinen nicht daran, die Einrede der Verjährung der Bürgschaftsforderung zu erheben.

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IBRRS 2013, 3958
BauvertragBauvertrag
Mängelbürgschaft sichert keine Ansprüche aus § 4 Abs. 3 VOB/B!

LG Ravensburg, Urteil vom 29.07.2013 - 6 O 444/12

1. Die Ansprüche des Hauptschuldners und des Bürgen in Bezug auf die Herausgabe der Bürgschaft sind im Gleichlauf zu beurteilen. Der Bürgen kann daher die Herausgabe der Bürgschaft verlangen, wenn auch der Hauptschuldner die Sicherheit zurückfordern kann.

2. Eine Gewährleistungssicherheit sichert keine Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten.

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IBRRS 2013, 2958
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Herausgabe von Bürgschaft: Bürge muss Verjährungseinrede erheben!

OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2013 - 14 U 1959/12

Der Auftragnehmer kann von seinem Auftraggeber die Herausgabe der Gewährleistungsbürgschaft wegen Verjährung der Bürgenschuld erst dann verlangen, wenn der Bürge die Einrede der Verjährung erhoben hat.

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IBRRS 2014, 0797; IMRRS 2014, 0370
BauträgerBauträger
Bauträgerbürgschaft sichert nicht Erwerb von GbR-Anteilen!

OLG München, Urteil vom 20.11.2012 - 9 U 4796/11

1. Kauft der Erwerber Anteile an der GbR, kann darin die Abtretung von Gewährleistungsrechten der GbR gegen den Bauträger an den Erwerber liegen.*)

2. Zum Kaufpreisrückgewähranspruch des Erwerbers nach Versteigerung der Wohnung durch die bauträgerfinanzierende Bank.*)

3. Zur Verjährung der Ansprüche.*)

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IBRRS 2012, 4039
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Recht auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht mit Fristablauf!

BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11

1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht.*)

2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss.*)

3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 -XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).*)




IBRRS 2011, 0207
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung einer Gewährleistungsbürgschaft

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.01.2011 - 8 U 47/10

1. Setzt der Auftraggeber eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung ohne Ablehnungsandrohung, entsteht ein Schwebezustand: Der Auftraggeber kann Nacherfüllung, Kostenvorschuss oder Ersatzvornahmekosten beanspruchen.

2. Der Bürgschaftsanspruch entsteht dann erst, wenn der Auftraggeber den Geldanspruch gegenüber dem ausführenden Unternehmer geltend macht.

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1 Blog-Eintrag gefunden
Die Verjährung des Selbstvornahmerechts: Dogmatisch bedenklich und in der Praxis problematisch?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In ZfBR 2013, 523-528 befasst sich Kuhn im Anschluss an das BGH-Urteil vom 11.09.2012 (XI ZR 56/11, IBR 2013, 23 = BauR 2013, 230 = NJW 2013, 1228 mit Anmerkung von Thode) sechs Seiten lang mit angeblichen "erheblichen dogmatischen Bedenken" und "zwei Problemen". Selbst nach eingehendem Studium seiner Ausführungen neigt man als Leser zu der Feststellung: Wer keine Probleme hat, macht sich welche. Denn die Entstehung des Selbstvornahmerechts mit erfolglosem Ablauf der von dem Auftraggeber zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist entspricht auch "im Zusammenspiel mit § 634a Abs.2 BGB" der eindeutigen gesetzlichen Regelung.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

1 Leseranmerkung gefunden
OLG Brandenburg lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Gegenständlich beschränkte oder Zeitbürgschaft?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2014, 416

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt

4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks
I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen gemäß § 199 BGB
1. Beginn der regelmäßigen Verjährung

§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)
B. Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufwendungsersatz
III. Angemessene Frist für die Nacherfüllung




2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

dd) Einrede der Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 138-146)

IV. Zurückhaltungsrecht (VOB/B § 17 Abs. 8 Rn. 54-55)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

9. Verjährung (VOB/B § 17 Rn. 191-193)