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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 319/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1861; IMRRS 2008, 1230
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungsverschulen: Verjährung d. Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06

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81 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2008, 319 BGH - Fehlende Mieteinnahmen vermitteln nicht Kenntnis der arglistigen Täuschung!

78 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2815
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 17.05.2023 - IV ZR 344/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 3505
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BGH, Urteil vom 18.10.2022 - VI ZR 1177/20

1. Hinsichtlich des Zeitpunkts des Anspruchsübergangs gemäß § 116 SGB X ist zu differenzieren. Maßgeblich für die Differenzierung ist der Grund der Leistungserbringung und nicht der Träger der Leistung. (Rn. 13)*)

2. Bei Sozialleistungen, die aufgrund eines Sozialversicherungsverhältnisses zu erbringen sind, findet der in § 116 Abs. 1 SGB X normierte Anspruchsübergang in aller Regel bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses statt, sofern das Versicherungsverhältnis schon zu diesem Zeitpunkt besteht. (Rn. 15)*)

3. Bei Sozialleistungen, deren Gewährung nicht an das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses, sondern an andere Voraussetzungen gebunden ist, ist für den Rechtsübergang erforderlich, dass nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls eine Leistungspflicht ernsthaft in Betracht zu ziehen ist. (Rn. 16)*)

4. Zur grob fahrlässigen Unkenntnis von Bediensteten der Regressabteilung (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BGB). (Rn. 28 - 55)*)

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IBRRS 2022, 0406
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 11.01.2022 - XI ZR 215/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3643
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 218/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3644
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 216/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3579
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 217/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3580
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 209/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3590
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 210/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 3596
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 214/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2021, 2555
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

1. Die Annahme grober Fahrlässigkeit (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) setzt im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal zumindest in einem ersten Schritt die Feststellung voraus, dass der geschädigte Fahrzeugerwerber von dem sogenannten Dieselskandal Kenntnis erlangt hat. (Rn. 18)*)

2. Die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB setzt lediglich voraus, dass die Musterfeststellungsklage selbst innerhalb der Verjährungsfrist erhoben wird. Dagegen kann die Anspruchsanmeldung zum Klageregister - im zeitlichen Rahmen des § 608 Abs. 1 ZPO - auch später erfolgen. (Rn. 24)*)

3. Die Berufung auf den Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB verstößt nicht allein deshalb gegen Treu und Glauben, weil der Gläubiger seinen Anspruch ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung zum Klageregister der Musterfeststellungsklage angemeldet hat. (Rn. 38 - 41)*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VIII. Sonderproblem: Verjährungsbeginn bei Übernahme der Objektbetreuung