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BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2008, 319 | BGH - Fehlende Mieteinnahmen vermitteln nicht Kenntnis der arglistigen Täuschung! |
78 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 17.05.2023 - IV ZR 344/22
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 18.10.2022 - VI ZR 1177/20
1. Hinsichtlich des Zeitpunkts des Anspruchsübergangs gemäß § 116 SGB X ist zu differenzieren. Maßgeblich für die Differenzierung ist der Grund der Leistungserbringung und nicht der Träger der Leistung. (Rn. 13)*)
2. Bei Sozialleistungen, die aufgrund eines Sozialversicherungsverhältnisses zu erbringen sind, findet der in § 116 Abs. 1 SGB X normierte Anspruchsübergang in aller Regel bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses statt, sofern das Versicherungsverhältnis schon zu diesem Zeitpunkt besteht. (Rn. 15)*)
3. Bei Sozialleistungen, deren Gewährung nicht an das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnisses, sondern an andere Voraussetzungen gebunden ist, ist für den Rechtsübergang erforderlich, dass nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls eine Leistungspflicht ernsthaft in Betracht zu ziehen ist. (Rn. 16)*)
4. Zur grob fahrlässigen Unkenntnis von Bediensteten der Regressabteilung (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BGB). (Rn. 28 - 55)*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.01.2022 - XI ZR 215/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 218/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 216/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 217/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 209/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 210/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 214/19
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 29.07.2021 - VI ZR 1118/20
1. Die Annahme grober Fahrlässigkeit (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) setzt im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal zumindest in einem ersten Schritt die Feststellung voraus, dass der geschädigte Fahrzeugerwerber von dem sogenannten Dieselskandal Kenntnis erlangt hat. (Rn. 18)*)
2. Die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB setzt lediglich voraus, dass die Musterfeststellungsklage selbst innerhalb der Verjährungsfrist erhoben wird. Dagegen kann die Anspruchsanmeldung zum Klageregister - im zeitlichen Rahmen des § 608 Abs. 1 ZPO - auch später erfolgen. (Rn. 24)*)
3. Die Berufung auf den Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB verstößt nicht allein deshalb gegen Treu und Glauben, weil der Gläubiger seinen Anspruch ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung zum Klageregister der Musterfeststellungsklage angemeldet hat. (Rn. 38 - 41)*)
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn) |
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag |
VIII. Sonderproblem: Verjährungsbeginn bei Übernahme der Objektbetreuung |