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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 319/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1861; IMRRS 2008, 1230
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungsverschulen: Verjährung d. Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06

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18 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2008, 319 BGH - Fehlende Mieteinnahmen vermitteln nicht Kenntnis der arglistigen Täuschung!

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2707; IMRRS 2016, 1611
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungspflichten bei Anpreisung wirtschaftlicher Rentabilität und von Steuervorteilen

BGH, Urteil vom 17.06.2016 - V ZR 134/15

1. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Beratung über die Höhe der monatlichen Zuzahlung im Fall des Erwerbs einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage liegt die erforderliche Kenntnis anspruchsbegründender Umstände erst vor, wenn der Käufer nachvollziehen kann, worauf die höhere Zuzahlung zurückzuführen ist. Dies ist ihm regelmäßig erst nach Erhalt der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. des Mietpools für den betroffenen Zeitraum möglich.

2. Wird als Kaufanreiz für eine Immobilie auf deren wirtschaftliche Rentabilität hingewiesen, muss der Verkäufer auch über die hierfür bedeutsamen tatsächlichen Umstände richtig und vollständig informieren. Er verletzt daher seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes Bild der Ertragserwartung oder des Wertsteigerungspotentials gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15.10.2004 - V ZR 223/03, NJW 2005, 983).

3. Wird eine langfristige Finanzierung eine Immobilienkaufs mit damit einhergehenden Steuervorteilen und zugleich ein Annuitätendarlehen vorgeschlagen, ist über eintretende negative Auswirkungen des sich Jahr für Jahr verringernden Zinsanteils der Darlehensraten auf den Steuervorteil aufzuklären.

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IBRRS 2014, 0983; IMRRS 2014, 0483
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bauherrenmodell: Wie ist ein überhöhter Preis nachzuweisen?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014 - 4 U 20/13

1. Leitet der Kläger im Prozess gegen die lediglich Kredit gebende Bank eine Pflichtverletzung der Bank aus der Behauptung her, die Bank habe ihn über die sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises der finanzierten Eigentumswohnung nicht aufgeklärt, so muss er zur Darlegung der Überhöhung des Kaufpreises substantiierten Vortrag zu den wertbildenden Faktoren halten.*)

2. Dient der Kredit dazu, im Wege des Bauherrenmodells neuen Wohnraum zu schaffen, kann der Nachweis einer Überteuerung nicht durch einen Vergleich der Grunderwerbs- und Herstellungskosten der konkreten Wohnung mit dem Verkehrswert einer auf dem freien Wohnungsmarkt im Altbestand bereits vorhandenen Wohnung geführt werden.*)

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IBRRS 2012, 3948; IMRRS 2012, 2831
ImmobilienImmobilien
Preisänderungsklausel unwirksam: Wann verjährt Rückzahlungsanspruch

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden.*)

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IBRRS 2011, 3029; IMRRS 2011, 2191
ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflicht der Finanzierungsbank bei arglistiger Täuschung

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 90/09

1. Das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut muss den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).

2. Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank liegt aber vor, wenn die Bank Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).

3. Die die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung der Anleger durch den Vertrieb wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident ist.

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IBRRS 2010, 3261; IMRRS 2010, 2389
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers

BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09

Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.*)

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IBRRS 2010, 2354; IMRRS 2010, 1722
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Emmissionsprospekt reicht für Auskunfstpflicht

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2010 - 13 U 110/09

Bei einer Kapitalanlage in einem Immobilienfonds kommt der Anlagevermittler seinen Auskunftspflichten dann nach, wenn er rechtzeitig vor Beitritt dem Anleger den Emmissionsprospekt überlässt, aus dem sich alle notwendigen Angaben ergeben und die Risiken umfassend sowie wertneutral beschrieben werden.*)

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IBRRS 2009, 4064; IMRRS 2009, 2230
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Erlöschen des Widerrufsrechts

BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 260/08

Das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehende Widerrufsrecht erlischt nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 1. Januar 2003 erfolgt ist (Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995).*)

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IBRRS 2010, 0767; IMRRS 2010, 0496
ImmobilienImmobilien
Abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterverwerfung

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09

Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)

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IBRRS 2009, 2622; IMRRS 2009, 1428
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 171/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3085; IMRRS 2009, 1676
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienfonds - Prospekthaftung wegen Unvollständigkeit und Intransparenz

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.2009 - 23 U 69/07

1. Angaben zu einer Mietgarantiebürgschaft sind fehlerhaft, wenn sich aus dem Prospekt, nicht ergibt, dass die Bürgschaft nicht nur Ansprüche aufgrund der Mietgarantie absichert, sondern auch andere Forderungen betrifft.

2. Für die Anlageentscheidung ist es von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger auch deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen. Wird aus einem Prospekt nicht deutlich, dass und welche Art der Garantie in welchem Kostenblock aufgenommen wird, führt dies zu einer Intransparenz der Kostendarstellung und somit zur Fehlerhaftigkeit des Prospekts.

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VIII. Sonderproblem: Verjährungsbeginn bei Übernahme der Objektbetreuung