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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 319/06


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1861; IMRRS 2008, 1230
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungsverschulen: Verjährung d. Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06

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8 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 3467; IMRRS 2019, 1298
NotareNotare
Wann beginnt die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs?

BGH, Urteil vom 10.10.2019 - III ZR 227/18

Die Verjährung des notariellen Amtshaftungsanspruchs beginnt, wenn dem Geschädigten Tatsachen bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind, die auch aus der Perspektive eines Laien das Vorgehen des Notars als irregulär und daher möglicherweise pflichtwidrig erscheinen lassen (Fortführung von Senat, Urteil vom 07.03.2019 - III ZR 117/18, IBRRS 2019, 0975).*)

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IBRRS 2013, 0283; IMRRS 2013, 0205
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schadensrecht - Müssen sich Eheleute ihre Kenntnis zurechnen lassen?

BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 298/11

Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen "genau durchgelesen" hat. Die bei der Lektüre des Prospekts gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass ihm im Zusammenhang mit der Verfolgung des Schadensersatzanspruchs gegen den Berater die Kenntnisnahme von bestimmten Tatsachen oder die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen worden ist. Letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet, sondern muss vom Tatrichter auf der Grundlage hinreichend tragfähiger Anhaltspunkte festgestellt werden.*)

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IBRRS 2011, 3822; IMRRS 2011, 2702
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Prospekthaftung)

BGH, Urteil vom 05.07.2011 - XI ZR 306/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3137; IMRRS 2010, 2287
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 57/08

Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)

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IBRRS 2010, 0767; IMRRS 2010, 0496
ImmobilienImmobilien
Abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterverwerfung

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09

Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)

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IBRRS 2009, 1985; IMRRS 2009, 1016
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 06.02.2009 - V ZR 26/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1861; IMRRS 2008, 1230
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungsverschulen: Verjährung d. Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06

1. Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.*)

2. In diesen Fällen rechtfertigt die Kenntnis des Gläubigers, dass die ihm zugesagte Miete von Beginn an nicht erzielt wurde, nicht den Schluss auf eine Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VIII. Sonderproblem: Verjährungsbeginn bei Übernahme der Objektbetreuung