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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 224/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2211; IMRRS 2008, 1307
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
"Farbwahlklausel" bei Schönheitsreparaturen unwirksam

BGH, Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 224/07


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3 Beiträge gefunden
IMR 2024, 136 BGH - Unwirksame Quotenabgeltungsklausel "infiziert" Schönheitsreparaturklausel nicht!
IMR 2009, 414 BGH - Farbklauseln, die den Mieter während der Mietzeit binden sollen, sind unwirksam!
IMR 2008, 297 BGH - Schönheitsreparaturen: Generelle Farbwahlklausel unwirksam!

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0815; IMRRS 2024, 0359; IVRRS 2024, 0154
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zu unwirksamer Vornahmeklausel

BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 43/23

1. Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Lässt das Beschwerdegericht unter Missachtung dieses Grundsatzes die Rechtsbeschwerde gleichwohl zu, ist das Rechtsbeschwerdegericht daran nach § 574 Abs. 3 Satz 1 ZPO gebunden (st. Rspr.; im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.04.2021 - VIII ZB 44/20, Rz. 10 m.w.N., IBRRS 2021, 1670 = IMRRS 2021 = NJW-RR 2021, 737).*)

2. Beruft der Mieter sich auf die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unter dem Gesichtspunkt, dass ihm die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassen worden ist, trägt er für diesen Umstand die Darlegungs- und Beweislast (im Anschluss an BGH, IMR 2015, 220).*)

3. Die Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Quotenabgeltungsklausel führt nicht zur Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Vornahmeklausel (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18.06.2008 - VIII ZR 224/07, Rz. 14, IBRRS 2008, 2211 = IMRRS 2008, 1307 = WuM 2008, 472; Beschluss vom 18.11.2008 - VIII ZR 73/08, Rz. 1, IBRRS 2009, 0166 = IMRRS 2009, 0104 = WuM 2009, 36).*)




IBRRS 2013, 5050; IMRRS 2013, 2306
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bunte Wände beim Auszug verboten!

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 416/12

Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.*)

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IBRRS 2012, 4250; IMRRS 2012, 3037
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VIII ZR 237/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1092; IMRRS 2012, 0792
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
BGH: Farbwahlpflicht nach Vertragsende ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 22.02.2012 - VIII ZR 205/11

Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, IMR 2008, 297 = NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, IMR 2009, 2 = NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).*)

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IBRRS 2011, 2346; IMRRS 2011, 1707
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zum Rückzahlungsanspruch bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

LG Berlin, Urteil vom 11.03.2011 - 63 S 277/10

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der vermeintlich geschuldeten Schönheitsreparaturen aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegt im Fall einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB.

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IBRRS 2011, 0323; IMRRS 2011, 0238
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abschlussrenovierung: Einengung der Farbwahl auf "Weiß" unwirksam!

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 198/10

Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, beim Auszug die Wände ausschließlich in Weiß zu streichen, ist unwirksam.

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IBRRS 2011, 0425; IMRRS 2011, 0315
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Formularklausel in Mietvertrag

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 143/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1262; IMRRS 2011, 0890
ProzessualesProzessuales
Abwälzung der Schönheitsreparaturen: Farbwahlbestimmung

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZR 218/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0643; IMRRS 2010, 0403
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unwirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen durch AGB

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09

Bei formularmäßiger Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen wird der Mieter durch die Vorgabe, Fenster und Türen "nur weiß" zu streichen, unangemessen benachteiligt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.*)

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IBRRS 2010, 0324; IMRRS 2010, 0203
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Was sind Schönheitsreparaturmaßnahmen?

BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

1. Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.*)

2. Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286).*)

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19 Nachrichten gefunden
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(14.10.2015) In Mietverträgen wird dem Mieter meist die Pflicht übertragen, die Wohnung regelmäßig zu renovieren. Die Gerichte haben aber mittlerweile viele der einschlägigen Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Hier einige Beispiele.
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Schönheitsreparaturen- Ständiges Streitthema im Mietrecht
(19.12.2012) Kratzer im Parkett, vergilbte Tapeten oder kaputte Türen: Schönheitsreparaturen sind ein ständiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich ist laut Gesetz der Vermieter zur Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen und somit auch der Schönheitsreparaturen verpflichtet.
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DMB: Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
(21.01.2010) "Richtig, konsequent und so auch zu erwarten", kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige (20. Januar 2010) Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Schönheitsreparatur- bzw. Farbwahlklausel (BGH VIII ZR 50/09). Der Bundesgerichtshof entschied, dass nachfolgende Klausel in einem Berliner Mietvertrag unwirksam ist: "Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen ... nur weiß zu lackieren ..."
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Mietverträge checken und Geld sparen
Aktuelles BGH-Urteil stärkt erneut Mieterrechte

(02.11.2009) Wer seinen Mietvertrag und die aktuelle Rechtsprechung kennt, kann bares Geld sparen - insbesondere, wenn es um Schönheitsreparaturen geht. Auch Vermietern kann nur empfohlen werden, vorhandene Mietverträge auf möglicherweise unwirksame Klauseln zu Schönheits- und Endreparaturen zu überprüfen, um nicht in teure Kostenfallen zu laufen.
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