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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Prozessuales
Was in Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, ist nicht willkürlich!
BayObLG, Beschluss vom 30.04.2026
1. Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist. Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht...
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Prozessuales
Beitrag in Kürze
Unsubstantiierter Vortrag darf unsubstantiiert bestritten werden!
BGH, Beschluss vom 21.04.2026
1. Die Erklärungslast des Gegners ist in Bestehen und Umfang davon abhängig, wie die darlegungspflichtige Partei vorgetragen hat. Grundsätzlich ist gegenüber einer Tatsachenbehauptung des darlegungspflichtigen Klägers das einfache Bestreiten des Beklagten ausreichend....
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Prozessuales
Äußerste Zurückhaltung bei Zurückweisung einer Zeugenvernehmung!
BGH, Beschluss vom 01.04.2026
1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet.2. Bei der Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung...
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Prozessuales
Beweisantizipation ist tabu!
BGH, Beschluss vom 09.04.2026
1. Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist schlüssig und damit als Prozessstoff erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden...
Volltext (Online seit 8. Mai)
Rechtsanwälte
Glaubhaftmachung auch bei gerichtsbekannten technischen Störungen?
OLG Bamberg, Beschluss vom 23.01.2026
1. Die (Vor-)Bekanntheit einer technischen Störung auf Seiten des Gerichts entbindet den Einreicher nicht von der Verpflichtung, (zumindest) die Ursächlichkeit der Störung für die Ersatzeinreichung glaubhaft zu machen.2. Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts ist...
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Prozessuales
Streitwert eines Räumungsantrags nach § 940a ZPO: 12 Monatsmieten
LG Kempten, Beschluss vom 08.04.2026
Der Streitwert für den Räumungsantrag beläuft sich auf 12 Monatsmieten gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO, § 41 Abs. 2 GKG.
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