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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 214/00


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0451; IMRRS 2004, 0229
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung durch eingeschriebenen Brief: Bedeutungsgehalt

BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2019, 430 OLG Köln - Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer mietrechtlichen Kündigung ist unzulässig!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1986; IMRRS 2023, 0998; IVRRS 2023, 0375
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
IVR

BGH, Beschluss vom 11.05.2023 - V ZR 203/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2008, 1137; IMRRS 2008, 0796
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - OK-Vermerk: Kein Anscheinsbeweis für Telefax-Eingang

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07

Auch beim heutigen Stand der Technik bleibt es dabei, dass ein "OK-Vermerk" auf dem Sendebericht des Faxgerätes keinen Anscheinsbeweis für den Eingang des Telefaxes beim Empfänger rechtfertigt.

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IBRRS 2008, 0224; IMRRS 2008, 0139
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Briefeinwurf an Silvester: Wann zugegangen?

BGH, Urteil vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05

Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.*)

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IBRRS 2007, 3976; IMRRS 2007, 1814
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Protokollurteil ist von allen Richtern zu unterschreiben!

BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 164/03

1. Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.*)

2. Es genügt nicht, folgende Urkunden miteinander zu verbinden:

a) ein Sitzungsprotokoll, das zwar neben den Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Angaben enthält, aber allein vom Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben ist,

b) ein zuvor von allen mitwirkenden Richtern unterschriebenes Blatt, das lediglich die Bezeichnung des Gerichts, das Aktenzeichen und die Entscheidungsformel enthält. (Festhaltung an BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/05 - NJW-RR 2007, 141 ff.)*)

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IBRRS 2004, 0451; IMRRS 2004, 0229
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung durch eingeschriebenen Brief: Bedeutungsgehalt

BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00

a) Zum Zugang einer per Telefax übermittelten empfangsbedürftigen Willenserklärung, deren Empfänger urlaubsbedingt abwesend ist.*)

b) Zum Bedeutungsgehalt einer Vereinbarung, nach der die Kündigung eines Mietvertrages durch eingeschriebenen Brief erfolgen soll.*)

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