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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 214/00
BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 13 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2012 - 10 U 102/11
1. Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug befugt, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt, wenn sich nicht aus der Skontovereinbarung etwas anderes ergibt.
2. Skonto kann gezogen werden, wenn die Versendung eines Verrechnungsschecks innerhalb der Skontierungsfrist erfolgt. Auf den Eingang des Verrechnungsschecks beim Auftragnehmer kommt es nicht an.
3. Zahlt der Auftraggeber auf eine Rechnung innerhalb der Skontierungsfrist nicht den fälligen Gesamtbetrag, hat er keinen Anspruch auf einen Skontoabzug. Das gilt auch, wenn der Fehlbetrag niedriger als 0,5% der fälligen Rechnungssumme ist.
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2010 - 4 U 67/10
1. Tritt der Hauptunternehmer auf der Baustelle nicht selbst in Erscheinung, sondern schickt einen Nachunternehmer zur Erbringung der gesamten Leistung, so gilt eine vom Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer erklärte Abnahme als Abnahme der Hauptunternehmerleistung, da der Nachunternehmer die Abnahmeerklärung stellvertretend für den Hauptunternehmer entgegennimmt.
2. Auf einen Vertrag über die Lieferung und Montage von Sektionaltoren für eine Fahrzeughalle ist Werkvertragsrecht anzuwenden.
VolltextBGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00
a) Zum Zugang einer per Telefax übermittelten empfangsbedürftigen Willenserklärung, deren Empfänger urlaubsbedingt abwesend ist.*)
b) Zum Bedeutungsgehalt einer Vereinbarung, nach der die Kündigung eines Mietvertrages durch eingeschriebenen Brief erfolgen soll.*)
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