Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 214/00
BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 12 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
VK Südbayern, Beschluss vom 23.05.2023 - 3194.Z3-3_01-22-63
1. Die Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote im Verhandlungsverfahren nach § 17 Abs. 14 Satz 1 VgV bedarf grundsätzlich des Zugangs beim Bieter. Sie ist als geschäftsähnliche Handlung zu qualifizieren, da sie auf den Abschluss der Verhandlungen gerichtet ist und als gesetzliche Folge das Verhandlungsverbot über die finalen Angebote nach § 17 Abs. 10 Satz 1 VgV nach sich zieht.*)
2. Der Zugang einer E-Mail erfordert, dass sie auf einem vom Empfänger für den Empfang von E-Mail-Nachrichten genutzten Mailserver abrufbereit zur Verfügung gestellt wird (BGH, IBR 2022, 607).*)
3. Für den Zugang von Erklärungen, die im Bieterbereich einer Vergabeplattform eingestellt werden, ist erforderlich, dass den Bietern unmissverständlich mitgeteilt wird, dass dieser Bieterbereich für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn sowohl die Erläuterungen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen als auch im Benutzerhandbuch der Vergabeplattform darauf hinweisen, dass verfahrenserhebliche Erklärungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden.*)
BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00
a) Zum Zugang einer per Telefax übermittelten empfangsbedürftigen Willenserklärung, deren Empfänger urlaubsbedingt abwesend ist.*)
b) Zum Bedeutungsgehalt einer Vereinbarung, nach der die Kündigung eines Mietvertrages durch eingeschriebenen Brief erfolgen soll.*)
Volltext