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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 91/99


Beste Treffer:
IBRRS 2002, 0635; IMRRS 2002, 0257
BauträgerBauträger
Wohnungskauf - Haustürwiderrufsgesetz anwendbar auf Kreditverträge?

BGH, Urteil vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99

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IBRRS 1999, 0842
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 30.11.1999 - XI ZR 91/99

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2 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2443
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Widerrufsrecht für Verbraucher beim Räumungsvergleich!

AG Hanau, Beschluss vom 06.08.2015 - 34 C 223/15

1. Ein Mietaufhebungsvertrag ist als Spiegelbild eines entgeltlichen Mietvertrages zu sehen. Begründet ersterer die entgeltliche Leistung des Vermieters, die Zurverfügungsstellung der Mietsache, hebt der Aufhebungsvertrag diese Pflichten auf.

2. § 312 Abs. 2 Nr. 1b BGB geht nicht vor § 312g Abs. 2 Nr. 13 BGB und ist ebenso von der Ausschlussbestimmung des Widerrufsrechts des § 312g Abs. 2 Nr. 13 BGB erfasst.

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IBRRS 2007, 3264; IMRRS 2007, 1358
ProzessualesProzessuales
Schuldrecht - Treuhandabrede im Darlehensvertrag

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 92/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 0635; IMRRS 2002, 0257
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wohnungskauf - Haustürwiderrufsgesetz anwendbar auf Kreditverträge?

BGH, Urteil vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99

a) § 5 Abs. 2 HWiG ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 (Rs. C-481/99) richtlinienkonform einschränkend auszulegen.*)

b) Kreditverträge gehören danach insoweit nicht zu den Geschäften, die im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht einräumt wie das Haustürwiderrufsgesetz.*)

c) Dies gilt für alle Kreditverträge, die Haustürgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. sind, auch wenn sie die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts im Sinne der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ("Haustürgeschäfterichtlinie") nicht erfüllen.*)

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IBRRS 1999, 0842
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 30.11.1999 - XI ZR 91/99

ohne amtlichen Leitsatz

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