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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 91/99


Beste Treffer:
IBRRS 2002, 0635; IMRRS 2002, 0257
BauträgerBauträger
Wohnungskauf - Haustürwiderrufsgesetz anwendbar auf Kreditverträge?

BGH, Urteil vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99

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IBRRS 1999, 0842
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 30.11.1999 - XI ZR 91/99

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 0057; IMRRS 2012, 0038
VersicherungenVersicherungen
Ausgleich eines Versicherungsvertreters

BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

1. Der Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters, der vor dem 5. August 2009 entstanden ist, bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 HGB aF. Eine europarechtskonforme Auslegung des § 89b Abs. 1 HGB aF im Hinblick auf die Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist für diesen Bereich nicht geboten.*)

2. Die von den Spitzenverbänden der Versicherungswirtschaft und des Versicherungsaußendienstes vereinbarten "Grundsätze-Sach", "Grundsätze-Leben", "Grundsätze-Kranken" und "Grundsätze-Bauspar" können als Grundlage für die richterliche Schätzung eines Mindestausgleichsbetrags dienen.*)

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IBRRS 2002, 0635; IMRRS 2002, 0257
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wohnungskauf - Haustürwiderrufsgesetz anwendbar auf Kreditverträge?

BGH, Urteil vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99

a) § 5 Abs. 2 HWiG ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 (Rs. C-481/99) richtlinienkonform einschränkend auszulegen.*)

b) Kreditverträge gehören danach insoweit nicht zu den Geschäften, die im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht einräumt wie das Haustürwiderrufsgesetz.*)

c) Dies gilt für alle Kreditverträge, die Haustürgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. sind, auch wenn sie die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts im Sinne der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ("Haustürgeschäfterichtlinie") nicht erfüllen.*)

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IBRRS 1999, 0842
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 30.11.1999 - XI ZR 91/99

ohne amtlichen Leitsatz

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