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4 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.
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Ihre Suche nach Volltext: XI ZR 88/92 ergab gefilterte 4 Treffer in 6 Bereichen.
Grundstück eines ausländischen Staates kann nicht zwangsversteigert werden!
BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - V ZB 125/15
Ist das inländische Grundstück eines ausländischen Staates mit einer Zwangssicherungshypothek belastet worden, führt eine danach eingetretene hoheitliche Zweckbestimmung des Grundstücks dazu, dass die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr eröffnet und die Anordnung der Zwangsversteigerung deshalb unzulässig ist.*)
Verfahrensrecht - Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters
BGH, Urteil vom 15.05.2003 - IX ZR 218/02
Hat der Schuldner eine zur Sicherheit abgetretene Forderung ein weiteres Mal abgetreten und zahlt der Drittschuldner an den zweiten Zessionar mit befreiender Wirkung, so erstreckt sich das gesetzliche Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nicht auf den Bereicherungsanspruch des vorrangigen Sicherungsnehmers gegen den nachrangigen Zessionar; in einem solchen Fall kann sich die Prozeßführungsbefugnis des Verwalters nach den zur gewillkürten Prozeßstandschaft entwickelten Grundsätzen ergeben.*)
Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank
a) Der Gläubiger kann als Schadensersatz nach §§ 286 Abs. 1, 289 Satz 2 BGB Zinsen von Verzugszinsen verlangen, wenn er den Schuldner wegen rückständiger Verzugszinsbeträge wirksam in Verzug gesetzt hat.
b) Für die abstrakte Berechnung der Schadenshöhe bei Banken sind die Grundsätze heranzuziehen, die allgemein für die Ermittlung ihres Verzugsschadens gelten.