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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 88/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0277
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.02.1993 - XI ZR 88/92

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2 Treffer für den Bereich Vergaberecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1478; VPRRS 2017, 0390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG Celle, Urteil vom 31.01.2017 - 14 U 200/15

1. Formlose Erörterungen in einer Baubesprechung können regelmäßig nicht als Anordnungen zur Erbringung von Mehrleistungen im Umfang von weit über einer Million Euro verstanden werden.

2. Wird im der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Art und Weise der Herstellung des versprochenen Werks vereinbart, sondern nur - ohne Fixierung der näheren Einzelheiten zur Durchführung - ein bestimmter Erfolg versprochen, stellt der Einsatz anderer als vom Auftragnehmer vorgesehener Baumaschinen keine Leistungsänderung dar, sondern ist bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst.

3. Der Auftragnehmer ist im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Ausschreibung auf (Planungs-)Fehler hin zu untersuchen, weil er als Bieter die Prüfung der Vergabeunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt.

4. Enthält die Ausschreibung jedoch einen offensichtlichen Fehler, trifft den Bieter eine entsprechende Hinweispflicht. Unterlässt er in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er gehindert, später Nachtragsforderungen zu stellen.




IBRRS 2000, 0277
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.02.1993 - XI ZR 88/92

Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

a) Der Gläubiger kann als Schadensersatz nach §§ 286 Abs. 1, 289 Satz 2 BGB Zinsen von Verzugszinsen verlangen, wenn er den Schuldner wegen rückständiger Verzugszinsbeträge wirksam in Verzug gesetzt hat.

b) Für die abstrakte Berechnung der Schadenshöhe bei Banken sind die Grundsätze heranzuziehen, die allgemein für die Ermittlung ihres Verzugsschadens gelten.

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1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

IV. Zinsen und Zinseszinsen ( Rn. 135-145)