Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 88/92


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0277
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.02.1993 - XI ZR 88/92

Dokument öffnen Volltext

7 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 272 BGH - Können Zinsen von Verzugszinsen verlangt werden?

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1726; IMRRS 2019, 0637
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Schlussrate bereits bei Bezugsfertigkeit zu zahlen: Regelung (un-)wirksam?

KG, Urteil vom 07.05.2019 - 21 U 139/18

1. Die Bestimmung eines Bauträgervertrags, wonach die Schlussrate bereits bei Fälligkeit der Bezugsfertigkeitsrate auf ein Anderkonto der beurkundenden Notarin zu zahlen ist, weicht nicht zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV ab und ist also wirksam.*)

2. Der Rücktritt eines Bauträgers vom Bauträgervertrag kann auch nach einer Fristsetzung mit Zuvielforderung wirksam sein. Entscheidend ist, ob der Erwerber die überhöhte Zahlungsaufforderung so verstehen musste, dass er jedenfalls den tatsächlich geschuldeten Betrag zu zahlen hat, und er diesen unschwer ermitteln kann.*)

3. Auch auf den Rücktritt eines Bauträgers von einem Bauträgervertrag findet § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB Anwendung.*)

4. Ob die Pflichtverletzung einer Vertragspartei unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, ist stets aufgrund einer Gesamtabwägung zu entscheiden, die abstrakte Anknüpfung an einen Zahlungsrückstand in Höhe eines bestimmten Schwellenwertes ist kein geeignetes Kriterium.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 2871; IMRRS 2017, 1200
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann wird der vom Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis fällig?

BGH, Urteil vom 12.05.2017 - V ZR 210/16

Ist zusammen mit einem Grundstückskaufvertrag die Auflassung erklärt worden, führt dies bei Ausübung eines Vorkaufsrechts in der Regel dazu, dass der von dem Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis erst fällig wird, wenn die Auflassung ihm gegenüber erklärt worden ist. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Mitbeurkundung der Auflassung nicht (auch) der Sicherung des Käufers, sondern nur der Erleichterung der Vertragsabwicklung dienen sollte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 0300; IMRRS 2010, 0187
ImmobilienImmobilien
Immobilien

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 33/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 2821; IMRRS 2006, 1943
ImmobilienImmobilien
Verzug auch bei Zuvielforderung des Gläubigers?

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05

1. Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Schuldner trotz einer Zuvielforderung des Gläubigers in Verzug gerät, gelten auch im Falle eines durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit herbeigeführten Verzuges die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Verzug durch eine Zuvielmahnung entwickelt hat.*)

2. Dem Zahlungsverzug des Kunden eines Versorgungsunternehmens, der nicht bis zu der in der ursprünglichen Rechnung genannten Leistungszeit bezahlt hat, steht nicht entgegen, dass das Versorgungsunternehmen seine Tarife und infolgedessen seine Rechnungen nachträglich herabgesetzt hat. Denn dies ändert nichts daran, dass die ursprünglichen Tarife bis zu ihrer Änderung gültig und deshalb die darauf beruhenden Rechnungsbeträge bis dahin geschuldet waren. Etwas Anderes gilt nur im Sonderfall einer unbilligen Leistungsbestimmung (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0277
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.02.1993 - XI ZR 88/92

Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

a) Der Gläubiger kann als Schadensersatz nach §§ 286 Abs. 1, 289 Satz 2 BGB Zinsen von Verzugszinsen verlangen, wenn er den Schuldner wegen rückständiger Verzugszinsbeträge wirksam in Verzug gesetzt hat.

b) Für die abstrakte Berechnung der Schadenshöhe bei Banken sind die Grundsätze heranzuziehen, die allgemein für die Ermittlung ihres Verzugsschadens gelten.

Dokument öffnen Volltext



1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

IV. Zinsen und Zinseszinsen ( Rn. 135-145)