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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 447/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 4800
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einrede der Verjährung: Erweiterung der Bürgenhaftung?

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 447/06

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16 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1066; IMRRS 2018, 0379; IVRRS 2018, 0164
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schäden können noch in 30 Jahren eintreten: Erneute Feststellungsklage zulässig!

BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 253/16

Ist die Verpflichtung zum Ersatz künftig eintretender Schäden rechtskräftig festgestellt, so steht die Sperrwirkung der materiellen Rechtskraft (ne bis in idem) der Zulässigkeit einer erneuten Feststellungsklage in unverjährter Zeit mit gleichem Streitgegenstand nicht entgegen, wenn Schäden noch nach Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist eintreten können.*)

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IBRRS 2010, 1267; IMRRS 2010, 0858
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Verjährung vor vereinbarter Begehung der Mietsache!

OLG München, Urteil vom 31.03.2009 - 5 U 3484/08

1. Der Beginn der kurzen Verjährungsfrist im Mietrecht setzt voraus, dass eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters stattfindet: er soll in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen.

2. Diese Frist beginnt nicht vor der Durchführung einer vereinbarten Begehung der Mietsache; die Übergabe der Schüssel an den Hausmeister genügt an deren Stelle nicht.

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IBRRS 2009, 1392; IMRRS 2009, 0843
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Außergerichtliche Vergleichsgespräche: Verjährungshemmmung?

BGH, Beschluss vom 16.03.2009 - II ZR 32/08

1. Bei einem auf § 130 a Abs. 3 HGB a.F. gestützten Anspruch ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die die Masse schmälernde Zahlung (hier: Abbuchung von einem Gesellschaftskonto) von dem beklagten Geschäftsführer veranlasst worden ist. An einer haftungsbegründenden Veranlassung kann es fehlen, wenn die Belastung des Kontos auf einer Kontopfändung beruht.*)

2. Tritt der Stillstand des Klageverfahrens nach § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB mit Einverständnis des Klägers ein und betreibt dieser das Verfahren lediglich wegen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit dem Beklagten nicht weiter, liegt darin kein triftiger Grund, der zur Unanwendbarkeit des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB führen kann. Die mit der Klageerhebung eingetretene Hemmung der Verjährung endet dann sechs Monate nach Eintritt des Stillstands.*)

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IBRRS 2007, 4800
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einrede der Verjährung: Erweiterung der Bürgenhaftung?

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 447/06

1. Ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt.*)

2. Nach § 768 Abs. 2 BGB kann der Hauptschuldner durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung die Haftung des Bürgen nicht erweitern. Dabei ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt der Erklärung des Verjährungsverzichts durch den Hauptschuldner die Hauptschuld bereits verjährt war oder nicht.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Prozessuale Vorüberlegungen ( Rn. 48-54)



2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

II. Mängelsicherheit (VOB/B § 17 Rn. 180-187)