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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 447/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 4800
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einrede der Verjährung: Erweiterung der Bürgenhaftung?

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 447/06

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1267; IMRRS 2010, 0858
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine Verjährung vor vereinbarter Begehung der Mietsache!

OLG München, Urteil vom 31.03.2009 - 5 U 3484/08

1. Der Beginn der kurzen Verjährungsfrist im Mietrecht setzt voraus, dass eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters stattfindet: er soll in die Lage versetzt werden, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache zu machen.

2. Diese Frist beginnt nicht vor der Durchführung einer vereinbarten Begehung der Mietsache; die Übergabe der Schüssel an den Hausmeister genügt an deren Stelle nicht.

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IBRRS 2007, 4800
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einrede der Verjährung: Erweiterung der Bürgenhaftung?

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - XI ZR 447/06

1. Ein ohne zeitliche Einschränkung ausgesprochener Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist regelmäßig dahin zu verstehen, dass er auf die dreißigjährige Maximalfrist des § 202 Abs. 2 BGB begrenzt ist, soweit sich aus der Auslegung der Erklärung nichts Abweichendes ergibt.*)

2. Nach § 768 Abs. 2 BGB kann der Hauptschuldner durch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung die Haftung des Bürgen nicht erweitern. Dabei ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt der Erklärung des Verjährungsverzichts durch den Hauptschuldner die Hauptschuld bereits verjährt war oder nicht.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Prozessuale Vorüberlegungen ( Rn. 48-54)



2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

II. Mängelsicherheit (VOB/B § 17 Rn. 180-187)