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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 42/93


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0444
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93

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6 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1308; IMRRS 2010, 0886
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Verspätung bei neu aufgefundenen Beweismitteln!

BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - LwZR 12/09

1. Beruft sich eine Partei zum Beweis ihr unbekannter Tatsachen auf Zeugen, ist der Beweisantritt nur dann erheblich, wenn der Beweisführer behauptet, der Zeuge könne die ihm unbekannten Tatsachen bekunden.

2. Eine Partei ist nicht verpflichtet, schon in erster Instanz vorsorglich Behauptungen aufs Geratewohl aufzustellen, für deren Richtigkeit sie keine konkreten Anhaltspunkte hat. Daher ist es nicht nachlässig, wenn die Partei solche Behauptungen erst im Berufungsrechtszug aufstellt, nachdem sie durch ein erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz aufgefundenes Beweismittel hinreichende Hinweise für die Richtigkeit ihres (neuen) Vortrags erhalten hat.




IBRRS 2000, 0444
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93

a Die Bezahlung einer Rechnung ohne Einwendungen kann als bestätigendes Schuldanerkenntnis der beglichenen Forderung zu werten sein Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BGH.

b) Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahin, daß mit der unbeanstandeten Zahlung einer Vielzahl von Rechnungen in der Vergangenheit auch hinsichtlich künftiger Forderungen gleichartige Einwendungen ausgeschlossen sind.

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung
b) Schuldanerkenntnisse in Bausachen

2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

2. Kausales Schuldanerkenntnis ( Rn. 76-79a)

2. Kausales Schuldanerkenntnis ( Rn. 76-79a)