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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 42/93
11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1996, 94 | BGH - Kann man aus Abschlagszahlungen ein Anerkenntnis herleiten? |
3 Volltexturteile gefunden |
LG Neuruppin, Urteil vom 14.06.2018 - 31 O 40/16
1. Einer verkehrsrechtlichen Anordnungen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde hat der Auftraggeber Folge zu leisten war und ist deshalb als Verlangen einer zusätzlichen Leistung anzusehen.
2. Finden sich in der Kalkulation des Hauptauftrags keine hinreichenden Bezugspunkte für die Bestimmung der Vergütung der geforderten Zusatzleistung, ist die übliche Vergütung geschuldet.
3. Prozentuale Nachlässe erstrecken sich auch auf Nachträge.
4. Gehört die Beschaffung verkehrsrechtlicher Genehmigungen zu den Aufgaben des Auftragnehmers, kann er für die verzögerte Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom Auftraggeber weder Schadensersatz noch Entschädigung verlangen.
VolltextBGH, Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05
Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93
a Die Bezahlung einer Rechnung ohne Einwendungen kann als bestätigendes Schuldanerkenntnis der beglichenen Forderung zu werten sein Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BGH.
b) Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahin, daß mit der unbeanstandeten Zahlung einer Vielzahl von Rechnungen in der Vergangenheit auch hinsichtlich künftiger Forderungen gleichartige Einwendungen ausgeschlossen sind.
Volltext2 Leseranmerkungen gefunden |
Replik Stellungnahme des Autors (RA Dr. Benjamin Berding) zu
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Deklaratorisches Schuldanerkenntnis Leseranmerkung von RA Prof. Dr. Reinhold Thode zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung |
b) Schuldanerkenntnisse in Bausachen |