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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 42/93


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0444
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1996, 94 BGH - Kann man aus Abschlagszahlungen ein Anerkenntnis herleiten?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 0461
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlung = Anerkenntnis?

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05

Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses.*)

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IBRRS 2000, 0444
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93

a Die Bezahlung einer Rechnung ohne Einwendungen kann als bestätigendes Schuldanerkenntnis der beglichenen Forderung zu werten sein Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BGH.

b) Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahin, daß mit der unbeanstandeten Zahlung einer Vielzahl von Rechnungen in der Vergangenheit auch hinsichtlich künftiger Forderungen gleichartige Einwendungen ausgeschlossen sind.

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2 Leseranmerkungen gefunden
Replik
Stellungnahme des Autors (RA Dr. Benjamin Berding) zu
 R 
Unterzeichnung von Arbeitsberichten durch den Bauherrn oder seinen Vertreter ist deklaratorisches Schuldanerkenntnis!
(Benjamin Berding)
Dokument öffnen IBR 2009, 1225 (nur online)
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Leseranmerkung von RA Prof. Dr. Reinhold Thode zu
 R 
Unterzeichnung von Arbeitsberichten durch den Bauherrn oder seinen Vertreter ist deklaratorisches Schuldanerkenntnis!
(Benjamin Berding)
Dokument öffnen IBR 2009, 1225 (nur online)

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung
b) Schuldanerkenntnisse in Bausachen

2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

2. Kausales Schuldanerkenntnis ( Rn. 76-79a)

2. Kausales Schuldanerkenntnis ( Rn. 76-79a)