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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 296/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 2183; IMRRS 2016, 1329
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter in Zahlungsverzug: Vermieter muss nicht unverzüglich kündigen!

BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 296/15


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0578; IMRRS 2019, 0214; IVRRS 2019, 0090
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschwer bei Räumung und Herausgabe

BGH, Beschluss vom 23.01.2019 - XII ZR 95/17

1. Beruft sich ein Nutzungsberechtigter gegenüber einer Kündigung auf Schutzregeln, die das Kündigungsrecht einschränken und ihm ein Recht zur Fortsetzung der Nutzung geben, so dauert die streitige Zeit im Sinne des § 8 ZPO vom Tag der Erhebung der Räumungsklage bis zu dem Zeitpunkt, den derjenige, der sich auf ein Nutzungsrecht beruft, als den für ihn günstigsten Beendigungszeitpunkt des Nutzungsvertrags in Anspruch nimmt.

2. Nur wenn der Beendigungszeitpunkt ungewiss ist oder sich die streitige Zeit nicht ermitteln lässt, ist § 9 ZPO für die Bemessung der Beschwer entsprechend anwendbar und der dreieinhalbfache Wert des einjährigen Entgelts anzusetzen.

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IBRRS 2016, 2183; IMRRS 2016, 1329
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter in Zahlungsverzug: Vermieter muss nicht unverzüglich kündigen!

BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

§ 314 Abs. 3 BGB findet auf die fristlose Kündigung eines (Wohnraum-)Mietverhältnisses nach §§ 543, 569 BGB keine Anwendung.*)