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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 296/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 2183; IMRRS 2016, 1329
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter in Zahlungsverzug: Vermieter muss nicht unverzüglich kündigen!

BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 296/15


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1 Beitrag gefunden
IMR 2016, 402 BGH - Kündigungsrecht aus wichtigem Grund unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung!

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0780; IMRRS 2024, 0337
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Kündigungsgründe können frei vereinbart werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.01.2024 - 3 U 207/22

1. Es ist zulässig, das für Mietverträge aller Art in § 543 BGB geregelte außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund im Mietvertrag zu präzisieren. Materiell kann das außerordentliche Kündigungsrecht durch eine Spezifikation der wichtigen, zur Kündigung berechtigenden Gründe präzisiert werden. Die Parteien können frei vereinbaren, welche Umstände zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen (BeckOGK BGB, § 314 Rz. 25). Auf die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung kommt es dann nicht mehr an.

2. § 314 Abs. 3 BGB findet auf die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses nach §§ 543, 569 BGB keine Anwendung. Die fristlose Kündigung ist für das Mietrecht abschließend - vom Gesetzgeber bewusst - in §§ 543, 569 BGB ohne Verweis auf § 314 Abs. 3 BGB geregelt worden, so dass eine Anwendung des § 314 Abs. 3 BGB ausgeschlossen ist (BGH, IMR 2016, 402).

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IBRRS 2023, 2698; IMRRS 2023, 1234
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wirkt Heilung des Schriftformmangels ex tunc oder ex nunc?

OLG Celle, Beschluss vom 20.09.2023 - 2 U 27/23

Zur Frage, ob die nachträgliche Errichtung einer dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genügenden Vereinbarung Wirkung ex nunc oder ex tunc entfaltet.*)

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IBRRS 2023, 1881; IMRRS 2023, 0866
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Heilung des Formmangels gilt nicht für zuvor zugegangene Kündigung

OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2023 - 2 U 27/23

1. Die nachträgliche Errichtung einer dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genügenden Vereinbarung entfaltet nur Wirkung ex nunc. Dies folgt mit Rücksicht auf die Regelung in § 311 BGB zur Heilung von formnichtigen Rechtsgeschäften bei Nichteinhaltung der notariellen Beurkundung aus einem argumentum a fortiori.*)

2. Die Rechtsprechung des BGH zur Treuwidrigkeit von Kündigungen wegen Nichteinhaltung der Schriftform in Fällen der Existenzgefährdung findet auch auf Kapitalgesellschaften Anwendung.*)

3. § 314 Abs. 3 BGB ist bei der Kündigung von Gewerberaummietverhältnissen nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2022, 0157; IMRRS 2022, 0081
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Einbruchdiebstahl hat fristlose Kündigung ohne Abmahnung zur Folge

LG Freiburg, Beschluss vom 18.05.2021 - 3 T 40/21

Begeht ein Mieter in einer betreuten Seniorenwohnanlage einen Einbruchdiebstahl, so ist eine fristlose Kündigung gem. § 543 Abs. 1 BGB ohne vorherige Abmahnung zulässig. § 314 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung. Für die Rechtsverteidigung gegen die Kündigung ist Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten zu versagen.

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IBRRS 2019, 3930; IMRRS 2019, 1427
WohnraummieteWohnraummiete
Nötigung und Beleidigung Seitens des Vermieters

AG Speyer, Urteil vom 27.02.2019 - 32 C 32/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 3323; IMRRS 2017, 1381
WohnraummieteWohnraummiete
ohne

AG Bielefeld, Urteil vom 28.03.2017 - 407 C 111/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 1566; IMRRS 2017, 0625
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Maklerkosten vor Kündigung sind kein Kündigungsfolgeschaden!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.11.2016 - 7 S 1713/16

1. Es ist ein massiver Pflichtverstoß, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung die Mieter über den Umfang des Legionellen-Befalls im Anwesen nicht aufklärt.

2. Für die Berechnung des Kündigungsfolgeschadens nach wirksamer Kündigung ist die Vermögenslage vor und nach der Kündigung zu vergleichen. Maklerkosten, die bereits vor Kündigung in Rechnung gestellt und bezahlt wurden, sind deshalb kein kausaler Schaden.

3. Außergerichtliche Anwaltskosten sind angesichts der schwierigen Rechtsfragen zum Thema Kündigung und des fruchtlosen Ablaufs selbst gesetzter Fristen erstattungsfähig.

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IBRRS 2016, 2183; IMRRS 2016, 1329
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter in Zahlungsverzug: Vermieter muss nicht unverzüglich kündigen!

BGH, Urteil vom 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

§ 314 Abs. 3 BGB findet auf die fristlose Kündigung eines (Wohnraum-)Mietverhältnisses nach §§ 543, 569 BGB keine Anwendung.*)





3 Nachrichten gefunden
Auch lange zurückliegende Mietrückstände können zur fristlosen Kündigung führen
(16.03.2017) Auch wenn schon einige Monate seit der nicht bezahlten Miete verstrichen sind, kann der Eigentümer trotzdem noch die fristlose Kündigung aussprechen. Das ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest dann möglich, wenn dem Mieter zuvor angesichts der Fehlbeträge eine Mahnung ausgesprochen worden war.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2016, 402 Dokument öffnen BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

BGH: Kündigung wegen älterer Mietrückstände zulässig!
(13.07.2016) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt.
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Terminhinweis BGH: Kündigung wegen alter Mietrückstände
(31.05.2016) In diesem Verfahren streiten die Parteien darüber, ob eine auf § 543 Abs. 1 Nr. 3b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, weil sie auf ältere Mietrückstände gestützt ist.
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