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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 175/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 0427; IMRRS 2015, 0249
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung ist auch bei unverschuldeter Geldnot wirksam!

BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

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26 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1842; IMRRS 2023, 0846; IVRRS 2023, 0312
ProzessualesProzessuales
Hilfsantrag im ersten Rechtszug rechtshängig: Keine Anschlussberufung für Weiterverfolgung notwendig!

BGH, Urteil vom 28.04.2023 - V ZR 270/21

1. Legt der Kläger, der in erster Instanz mit seinem Hauptantrag obsiegt hat, als Berufungsbeklagter seinen bereits erstinstanzlich in einer den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügenden Weise hilfsweise erhobenen Klageanspruch erstmalig in dem Berufungsrechtszug schlüssig dar, muss er sich hierfür nicht gemäß § 524 ZPO der Berufung des Berufungsklägers anschließen.*)

2. Ausführungen des Berufungsgerichts zu der fehlenden Begründetheit des Hilfsantrags gelten als nicht geschrieben, wenn das Berufungsgericht zugleich rechtsfehlerhaft annimmt, der erstinstanzlich mit dem Hauptantrag erfolgreiche Kläger hätte sich für die Geltendmachung seines Hilfsantrags in der Berufungsinstanz gemäß § 524 ZPO der Berufung des Beklagten anschließen müssen.*)

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IBRRS 2023, 0814; IMRRS 2023, 0371; IVRRS 2023, 0136
ProzessualesProzessuales
Bestreiten mit Nichtwissen kann erfolglose Nachforschungen voraussetzen!

KG, Urteil vom 23.02.2023 - 8 U 39/21

1. Ein Bestreiten mit Nichtwissen kann erfolglose Nachforschungen bei einem früheren gesetzlichen Vertreter voraussetzen (wie BGH, Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 238/98, IBRRS 2001, 0205 = IMRRS 2001, 0141).*)

2. Eine zweitinstanzlich vorgetragene Tatsache, die zur Überzeugung des Berufungsgerichts urkundlich belegt ist, ist ebenso wie eine unstreitige Tatsache über die Fallgruppen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinaus zu berücksichtigen.*)

3. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BKleingG berechtigt nicht zu Vorratskündigungen.*)

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IBRRS 2022, 2582; IMRRS 2022, 1073; IVRRS 2022, 0386
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussersetzungsklage gegen die übrigen Eigentümer ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 08.07.2022 - V ZR 202/21

1. Wird eine Beschlussersetzungsklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer erhoben, muss ein gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite vorgenommen werden; andernfalls ist die Klage als unzulässig abzuweisen.*)

2. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, führt der Ausschluss des oder der klagenden Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren von der nach § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG angeordneten Gesamtvertretung dazu, dass die Gemeinschaft in diesem Prozess durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten wird. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den Verband im Prozess allein. *)

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IBRRS 2021, 3646; IMRRS 2021, 1369; IVRRS 2021, 0588
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht wechselt Kündigungsgrund aus: Verletzung des rechtlichen Gehörs?

BGH, Beschluss vom 12.10.2021 - VIII ZR 91/20

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei "Auswechselung" eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.*)

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IBRRS 2020, 2188; IMRRS 2020, 0920; IVRRS 2020, 0389
ProzessualesProzessuales
Berufung teilweise zurückgenommen: Was passiert mit Anschlussberufung?

BGH, Urteil vom 07.07.2020 - XI ZR 320/18

Zur Maßgeblichkeit von § 524 Abs. 4 ZPO bei teilweiser Rücknahme des klägerischen Berufungsantrags und Verwerfung im Übrigen, wenn in erster Instanz die Klage abgewiesen und deshalb nicht über die Hilfswiderklage der beklagten Partei entschieden worden ist und in zweiter Instanz nach Berufungseinlegung durch die Klägerseite die beklagte Partei ihren Widerklageantrag nicht mehr vom Erfolg der Klage abhängig macht.*)

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IBRRS 2020, 0379; IMRRS 2020, 0133; IVRRS 2020, 0061
ProzessualesProzessuales
Nachgelassene Schriftsätze müssen berücksichtigt werden!

BGH, Beschluss vom 10.12.2019 - VIII ZR 377/18

Erteilt das Gericht einen Hinweis entgegen § 139 Abs. 4 Satz 1 ZPO erst im Termin zur mündlichen Verhandlung und gewährt einen Schriftsatznachlass (§ 139 Abs. 5, § 296a Satz 2 ZPO), ist es verpflichtet, den fristgerecht eingereichten Schriftsatz bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen und gegebenenfalls die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.12.2004 - XI ZR 17/03, IBRRS 2004, 4983; Beschluss vom 12.09.2019 - V ZR 276/18, Rz. 5, IBRRS 2019, 3378).*)

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IBRRS 2017, 2913; IMRRS 2017, 1211; IVRRS 2017, 0467
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich

BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen.

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IBRRS 2017, 2448; IMRRS 2017, 1000; IVRRS 2017, 0383
ProzessualesProzessuales
Klageänderung in der Berufungsinstanz?

LG Berlin, Beschluss vom 10.03.2017 - 65 S 62/17

1. Stützt der Vermieter sein (unverändertes) Räumungsbegehren auf eine weitere, nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung ausgesprochene Kündigung, so handelt es sich dabei um eine Klageänderung.

2. Eine Klageänderung ist in der Berufungsinstanz nur zulässig, wenn sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat.

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RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 0585; IMRRS 2016, 0376
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zur Räumung verurteilt: Berufungsgericht kann Räumungsfrist gewähren!

LG Berlin, Beschluss vom 09.02.2016 - 67 S 18/16

Ist der Mieter von Wohnraum erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden, ist das Berufungsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO nicht nur in dem Berufungsurteil oder einem die Berufung des Mieters zurückweisenden Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO befugt, sondern auch in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens.*)

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IBRRS 2016, 0081; IMRRS 2016, 0048
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kein unbegrenztes Zurückbehaltungsrecht neben der Minderung!

BGH, Beschluss vom 27.10.2015 - VIII ZR 288/14

Das dem Mieter neben der kraft Gesetzes eintretenden Minderung zustehende Recht, die Zahlung der (geminderten) Miete nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zu verweigern, unterliegt grundsätzlich einer zeitlichen und betragsmäßigen Begrenzung (im Anschluss an BGH, IMR 2015, 357).

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander