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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 424/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0681
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 19.11.1998 - VII ZR 424/97

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1 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3086; IMRRS 2012, 2241
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zum erstmaligen Bestreiten in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 233/10

Hat das Berufungsgericht die Entscheidung dahingestellt bleiben lassen, ob es das erstmalige Bestreiten einer anspruchsbegründenden Tatsache (hier: des Vorliegens einer Haustürsituation) zulassen darf, kann das Revisionsgericht diese Entscheidung nicht anstelle des Berufungsgerichts treffen.*)

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IBRRS 2000, 0681
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 19.11.1998 - VII ZR 424/97

Anwendung des HWiG bei Besuch eines Gewerbetreibenden aus anderem Anlaß als zu Vertragsverhandlungen

a) § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG ist anwendbar, wenn der Kunde durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung zum Abschluß eines Vertrages bestimmt worden ist; auf den Anlaß des Besuches des Gewerbetreibenden kommt es grundsätzlich nicht an, sofern er nicht zu Vertragsverhandlungen bestellt worden ist.

b) Der Kunde kann auch dann zu einer auf den Abschluß eines Vertrages gerichteten Erklärung bestimmt worden sein, wenn er den Besuch eines Gewerbetreibenden zum Anlaß genommen hat, Änderungswünsche zu einem bestehenden Vertrag zu äußern und anschließend ein neuer Vertrag geschlossen wurde.

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