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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 424/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0681
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 19.11.1998 - VII ZR 424/97

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2 Treffer für den Bereich Versicherungsrecht.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2839; IMRRS 2007, 1092
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welche Ersatzregelung bei nichtiger Zahlungsvereinbarung?

BGH, Urteil vom 22.03.2007 - VII ZR 268/05

1. Verträge über den Bau von Immobilien fallen in den Anwendungsbereich von § 312 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 1998 - VII ZR 424/97, BauR 1999, 257 = ZfBR 1999, 152).*)

2. An die Stelle einer nach § 3 Abs. 2, § 12 MaBV i. V. mit § 134 BGB nichtigen Zahlungsvereinbarung tritt als Ersatzregelung weder der Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV noch § 632 a BGB, sondern § 641 Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - VII ZR 310/99, BGHZ 146, 250).*)

3. Leistet der Erwerber vor Fälligkeit der Werklohnforderung Zahlungen, durch deren Entgegennahme der Unternehmer gegen das Verbot des § 3 MaBV verstößt, so steht dem bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch des Erwerbers § 813 Abs. 2 BGB grundsätzlich nicht entgegen.*)

4. § 813 Abs. 2 BGB greift jedoch ein, soweit es des Rückforderungsanspruchs nicht bedarf, weil der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers im Einzelfall schon verwirklicht ist.*)




IBRRS 2000, 0821; IMRRS 2000, 0265
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Begriff der Privatwohnung

BGH, Urteil vom 30.03.2000 - VII ZR 167/99

1. Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HTürGG bestimmt, wenn er die Privatwohnung des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag geschlossen wird.*)

2. Die Klausel eines Vertreibers von Fertighäusern

"Die vom Auftraggeber nach einer Kündigung zu entrichtende Vergütung nach § 649 BGB beträgt, sofern er oder der Auftragnehmer nicht im Einzelfall andere Nachweise erbringen, bis zur Übergabe der Pläne für den Bauantrag 7,5 % des vereinbarten Gesamtpreises ..."

ist dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer nur in einem durch die Besonderheiten der Vertragsgestaltung oder Vertragsdurchführung bedingten Ausnahmefall eine über die Pauschale hinausgehende Vergütung beanspruchen kann und er den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.*)




IBRRS 2000, 0681
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 19.11.1998 - VII ZR 424/97

Anwendung des HWiG bei Besuch eines Gewerbetreibenden aus anderem Anlaß als zu Vertragsverhandlungen

a) § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG ist anwendbar, wenn der Kunde durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung zum Abschluß eines Vertrages bestimmt worden ist; auf den Anlaß des Besuches des Gewerbetreibenden kommt es grundsätzlich nicht an, sofern er nicht zu Vertragsverhandlungen bestellt worden ist.

b) Der Kunde kann auch dann zu einer auf den Abschluß eines Vertrages gerichteten Erklärung bestimmt worden sein, wenn er den Besuch eines Gewerbetreibenden zum Anlaß genommen hat, Änderungswünsche zu einem bestehenden Vertrag zu äußern und anschließend ein neuer Vertrag geschlossen wurde.

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