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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 530/12


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1501; IMRRS 2014, 0762
ProzessualesProzessuales
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!

BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2014, 450 BGH - Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1023; IMRRS 2022, 0385; IVRRS 2022, 0138
ProzessualesProzessuales
Beweisaufnahme nicht verwertet: Niederschlagung der Kosten?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2022 - 8 W 457/22

1. Die Niederschlagung der Gerichtskosten ist nicht allein an Billigkeitserwägungen orientiert. Sie setzt gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG vielmehr eine unrichtige Sachbehandlung durch das Landgericht voraus und bezieht sich auf solche Kosten, die ohne den in der Sphäre der Gerichte aufgetretenen Fehler nicht entstanden wären.

2. Eine unrichtige Sachbehandlung in diesem Sinne liegt vor, wenn das Gericht offensichtlich und eindeutig gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen bzw. diese grob verkannt hat. Im Umkehrschluss führt nicht jeder Verfahrensfehler oder sonstige Fehler des Gerichts zur Anwendung des § 21 GKG.

3. Eine unrichtige Sachbehandlung ist zu verneinen, wenn das Gericht wegen seiner geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Beurteilung das Ergebnis einer Beweisaufnahme nicht verwertet hat.

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IBRRS 2017, 2281; IMRRS 2017, 0936; IVRRS 2017, 0358
ProzessualesProzessuales
Meinungsänderung des Gerichts: Parteien müssen Stellung nehmen können!

BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - V ZR 235/16

1. Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der gerichtliche Hinweis nur eine Nebenforderung (vgl. § 139 Abs. 2 ZPO) betrifft oder die Hauptsache.

3. Weist das Gericht zunächst darauf hin, dass wohl kein Annahmeverzug vorliege, da der Käufer das Objekt nicht lastenfrei zurückgeben könne, und entscheidet es später, dass doch Annahmeverzug vorliege, da ein Unvermögen des Käufers zur lastenfreien Rückgabe lediglich im Vollstreckungsverfahren von Relevanz sei, liegt demnach ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor.

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IBRRS 2014, 2639; IMRRS 2014, 1364
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auf eine geänderte Rechtsauffassung muss das Gericht hinweisen!

OLG Köln, Urteil vom 30.07.2014 - 17 U 62/13

1. Ein Gericht verstößt gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag bzw. eine Antragstellung stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

2. Es stellt einen groben Verfahrensfehler dar, wenn die Parteien erst im Urteil von einer bis dahin nicht erörterten Fallbewertung des Gerichts erfahren. Denn eine Entscheidung darf keinesfalls auf einen Sachverhalt oder einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt werden, den keine der Parteien vorgetragen oder auf den das Gericht nicht hingewiesen hat. Das gilt erst recht, wenn das Gericht zuvor für die Parteien erkennbar eine andere Rechtsauffassung vertreten hat.

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IBRRS 2014, 1501; IMRRS 2014, 0762
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!

BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12

Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.*)

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