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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 530/12


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1501; IMRRS 2014, 0762
ProzessualesProzessuales
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!

BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12

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1 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2352; VPRRS 2019, 0237
BauvertragBauvertrag
Begründet ein Rahmenvertrag die Pflicht zum Abschluss von Einzelverträgen?

OLG Nürnberg, Urteil vom 14.10.2016 - 12 U 2437/14

1. Aus einem Rahmenvertrag kann mangels Bestimmtheit der Einzelverträge grundsätzlich nicht auf Abschluss eines definitiven Vertrags geklagt werden. Jedoch kann ein Rahmenvertrag bereits entsprechende Abschlussverpflichtungen beinhalten und das Nichtabschließen von Einzelverträgen eine Vertragsverletzung darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet.

2. Es kann bei Abschluss eines Rahmenvertrags auch vereinbart werden, dass entsprechende Abschlussverpflichtung nicht bestehen. Dadurch wird dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet.

3. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, bei der keine Abnahmeverpflichtung vereinbart bzw. keine Mindestabnahmemenge garantiert wird, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen, weil der Ungewissheit über die Abnahmemenge und dem Risiko einer unzureichenden Abnahmemenge durch entsprechende Preisgestaltung Rechnung getragen werden kann.

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IBRRS 2014, 1501; IMRRS 2014, 0762
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!

BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12

Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.*)

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