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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 530/12


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 1501; IMRRS 2014, 0762
ProzessualesProzessuales
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!

BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12

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1 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2281; IMRRS 2017, 0936; IVRRS 2017, 0358
ProzessualesProzessuales
Meinungsänderung des Gerichts: Parteien müssen Stellung nehmen können!

BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - V ZR 235/16

1. Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der gerichtliche Hinweis nur eine Nebenforderung (vgl. § 139 Abs. 2 ZPO) betrifft oder die Hauptsache.

3. Weist das Gericht zunächst darauf hin, dass wohl kein Annahmeverzug vorliege, da der Käufer das Objekt nicht lastenfrei zurückgeben könne, und entscheidet es später, dass doch Annahmeverzug vorliege, da ein Unvermögen des Käufers zur lastenfreien Rückgabe lediglich im Vollstreckungsverfahren von Relevanz sei, liegt demnach ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor.

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IBRRS 2014, 1501; IMRRS 2014, 0762
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig!

BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12

Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.*)

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