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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 272/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0688
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.07.1998 - IX ZR 272/96

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0181; IMRRS 2022, 0096
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebührenvorschuss nicht verbraucht: Wann entsteht der Anspruch auf Rückzahlung?

BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 81/21

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 07.03.2019 - IX ZR 143/18, IBRRS 2019, 1078 = WM 2019, 738).*)

2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft verjährt auch dann in fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt.*)

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IBRRS 2019, 3225; IMRRS 2019, 1216; IVRRS 2019, 0474
ProzessualesProzessuales
Zustellung nach vier Monaten noch "demnächst"?

BGH, Urteil vom 12.09.2019 - IX ZR 262/18

1. Zur Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten.*)

2. Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt (Anschluss an BFHE 244, 536).*)

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IBRRS 2012, 0266; IMRRS 2012, 0185
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Grundbuchrecht - Anfechtung der Übereignung eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 33/11

1. Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen.*)

2. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen entstehen.*)

3. Der Anfechtungsgläubiger kann bereits vor Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dem Umfang Anfechtungsklage erheben, in dem eine Befriedigung durch Zugriff auf das Schuldnervermögen nicht zu erwarten ist.*)

4. Die Übertragung des Hälfteanteils eines zuvor je zur Hälfte im Eigentum beider Ehegatten stehenden Grundstücks an den anderen Ehegatten ist unentgeltlich, wenn die gleichzeitig getroffene Vereinbarung über einen Zugewinnausgleich im Falle der Durchführung dem übertragenden Ehegatten keinen Vorteil verschafft.*)

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IBRRS 2006, 2686; IMRRS 2006, 1819
ProzessualesProzessuales
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Urteil vom 12.01.2001 - V ZR 468/99

1. Bei einem schon in einem Vorvertrag vollständig ausformulierten künftigen Hauptvertrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Abgabe eines Angebots durch den Verpflichteten. Der Berechtigte hat vielmehr mit seinem Klageantrag ein eigenes Angebot zu unterbreiten und dessen Annahme durch den Verpflichteten zu verlangen.*)

2. Regelt ein Vorvertrag jedoch nicht den vollständigen Inhalt des in Aussicht genommenen Hauptvertrages, sondern verweist er insoweit lediglich auf die Bestimmungen in Kaufverträgen, die mit anderen Käufern geschlossen werden, so muß der Berechtigte mit seinem Klageantrag kein eigenes Angebot unterbreiten und dessen Annahme verlangen, sondern kann auf Abgabe eines ausformulierten Vertragsangebots durch den Verpflichteten klagen.*)

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IBRRS 2000, 0688
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.07.1998 - IX ZR 272/96

Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von Einwendungen im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der ein für eine Gesellschaftsschuld in Anspruch genommener persönlich haftender Gesellschafter sich auf eine Verjährung der Forderung gegen die Gesellschaft nicht berufen kann, wenn die Verjährung ihm gegenüber unterbrochen wurde (BGHZ 104, 76), ist auf die Bürgschaft nicht zu übertragen (Bestätigung von BGHZ 76, 222).

Eine Partei kann Einwendungen, welche auf Gründen beruhen, die nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, auch dann im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend machen, wenn sie im Revisionsrechtszug hätten berücksichtigt werden können.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Prozessuale Vorüberlegungen ( Rn. 48-54)


2 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

3. Akzessorietät der Bürgschaft (VOB/B § 17 Rn. 111-114)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

(1) Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 156-163)

I. Materiell-rechtliche Voraussetzungen (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 113-120)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

9. Verjährung (VOB/B § 17 Rn. 191-193)