Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZB 20/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1779; IMRRS 2006, 1108
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtzeitigkeit des Eingangs eines Schriftsatzes per Telefax

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - IV ZB 20/05

Dokument öffnen Volltext
17 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 18 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 477 BGH - Rechtzeitigkeit des Eingangs eines Schriftsatzes per Telefax vier Sekunden nach 0 Uhr?

1 Aufsatz gefunden
Des Anwalts Feind: Das Fax - Teil 1: Technische Fragen & Co.
(Michael Mayer)
Dokument öffnen IMR 2016, 489

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2287; IMRRS 2023, 1040; IVRRS 2023, 0403
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Begründungsfrist der Anfechtungsklage ist nicht disponibel!

BGH, Urteil vom 23.06.2023 - V ZR 28/22

1. Grundsätzlich kann nur ein vor Fristablauf eingegangener, mit einer Unterschrift versehener Schriftsatz die Frist zur Begründung der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage wahren.*)

2. Die Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungsklage unterliegt nicht der Parteidisposition, sondern ist von Amts wegen zu prüfen.*)

3. Ob die Frist zur Begründung der Anfechtungsklage gewahrt ist, kann das Gericht im Freibeweisverfahren klären.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0352; IMRRS 2023, 1164; IVRRS 2023, 0451
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 01.11.2022 - V ZB 38/21 V ZB 39/21

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 1157; IMRRS 2022, 0442; IVRRS 2022, 0162
ProzessualesProzessuales
Berufungsgericht muss prüfen, ob Berufung statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und begründet ist!

BGH, Beschluss vom 08.03.2022 - VIII ZB 96/20

Zu den Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei Zweifeln am rechtzeitigen Eingang einer per Telefax übermittelten Berufungsbegründung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0374; IMRRS 2021, 0144; IVRRS 2021, 0073
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründungsfrist gewahrt nach Faxversand in zwei Teilen

BGH, Beschluss vom 12.01.2021 - XI ZB 25/19

Wird ein frist­wah­ren­der Schrift­satz in­ner­halb we­ni­ger Mi­nu­ten in zwei Tei­len ge­faxt, kann eine kor­rek­te Zu­ord­nung durch das Ge­richt er­war­tet wer­den. In die­sem engen Zeit­fens­ter und bei op­ti­scher Über­ein­stim­mung der Hälf­ten ist dies auch für eine Ge­schäfts­stel­le eines grö­ße­ren Ge­richts mög­lich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0206; IMRRS 2021, 0088; IVRRS 2021, 0042
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gerichtsfax defekt: Muss ein IT-Laie das beA nutzen?

BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZB 31/20

Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht, wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen scheitert (Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes) und diese mit der aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht vertraut ist.*)




IBRRS 2015, 2981; IMRRS 2015, 1331
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz rechtzeitig eingegangen? Auf die Sekunde kommt es an!

KG, Beschluss vom 07.07.2015 - 4 U 175/13

Für die Frage, ob ein per Telefax übersandter Schriftsatz rechtzeitig eingegangen ist, ist allein maßgeblich, dass die gesendeten Informationen noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefax des Gerichts vollständig in Empfang genommen sind. Die Signale können bis 24:00 Uhr des letzten Tages der Frist eingehen, wobei sie spätestens um 23:59 Uhr vom Telefax empfangen werden müssen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3494; IMRRS 2013, 1741
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständigenbeweis bei unvoll­ständigem Schriftsatzempfang!

BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12

1. Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang einer per Telefax eingereichten Klageschrift.

2. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots, wonach durch Sachverständigenbeweis erwiesen werden soll, dass bei Zugang eines Telefaxes nicht elf leere Seiten, sondern der vollständige Inhalt eines Schriftsatzes auf dem Telefaxgerät des Empfängers fristwahrend eingegangen sein soll, verletzt das rechtliche Gehör der beweisanbietenden Partei.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 1790; IMRRS 2013, 1038
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz per Telefax: Wann ist der Eingang rechtzeitig?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.05.2012 - 12 U 2453/11

1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist, d.h. spätestens um 23 Uhr 59 Minuten und 59 Sekunden des letzten Tages der Frist, vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.*)

2. Das Gericht ist nicht verpflichtet, ein Telefaxgerät zu verwenden, dessen Systemzeit der (gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EinhZeitG von der physikalisch-technischen Bundesanstalt per Funk übermittelten) exakten physikalischen Zeit entspricht. Verwendet das Gericht ein Telefaxgerät, dessen Systemzeit manuell eingestellt wird, besteht auch keine Verpflichtung zur physikalisch exakten Dokumentierung der betreffenden Zeitangabe. Eine mögliche Ungenauigkeit der Zeiterfassung bei manueller Einstellung ist dem Absender nicht zugute zu halten.*)

3. Die Fristversäumnis ist nur dann unverschuldet, wenn der Absender des Telefax mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen hat, dass er unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss des Übermittlungsvorgangs noch vor Fristablauf rechnen konnte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 1921; IMRRS 2012, 1413
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 4/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 1598; IMRRS 2012, 1164
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - Übertragung des Rechtsstreits: Zuständigkeit des Einzelrichters?

BGH, Urteil vom 04.04.2012 - III ZR 75/11

Wird der Rechtsstreit vom Berufungsgericht auf den Einzelrichter übertragen, so tritt dieser nach § 526 Abs. 1 ZPO vollständig an die Stelle des Kollegiums. Er ist nach Übertragung der Sache auf ihn für die Entscheidung des Rechtsstreits insgesamt und damit auch für die Verwerfung der Berufung durch Endurteil zuständig.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

7. Wirkungen einer Wiedereinsetzung (GWB § 173 Rn. 33-38)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

b) Ablauf der Klagefrist (BGB § 558b Rn. 83-93b)