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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 40/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0733
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.02.1999 - X ZR 40/96

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8 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1251; IMRRS 2021, 0469
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorschuss für die Neuerstellung der Jahresabrechnungen?

BGH, Urteil vom 26.02.2021 - V ZR 290/19

Soll der Verwalter die Jahresabrechnung nur vorlegen, um den Wohnungseigentümern die Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung von Vorschüssen zu ermöglichen, und wird deshalb nur die Erstellung des Zahlenwerks verlangt, ist die Aufstellung der Jahresabrechnung eine vertretbare Handlung, auf die § 637 Abs. 3 BGB anzuwenden ist (Abgrenzung zu BGH, IVR 2016, 131).*)

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IBRRS 2002, 1940; IMRRS 2002, 0679
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingrecht - Folgen einer unwirksamen Abtretungserklärung des Leasinggebers

BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 70/00

Erteilt ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt einem postulationsfähigen Rechtsanwalt Untervollmacht zur mündlichen Verhandlung, so handelt der Unterbevollmächtigte als Vertreter der Partei und nicht des Hauptbevollmächtigten.*)

Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Abtretung vertraglicher Gewährleistungsansprüche von der Leasinggeberin an die Leasingnehmerin nicht unbedingt und vorbehaltlos erfolgt und deshalb unwirksam, so kann die unwirksame Abtretung umzudeuten sein in eine rechtswirksame Ermächtigung des Leasingnehmers, die betreffenden Ansprüche der Leasinggeberin im eigenen Namen geltend zu machen.*)

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IBRRS 2000, 0733
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.02.1999 - X ZR 40/96

Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

Nach den §§ 633 Abs. 2 Satz 2, 476 a BGB hat der Unternehmer, der zur Nachbesserung verpflichtet ist, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Darunter fallen auch Kosten für die Erstellung von Gutachten und Rechtsanwaltskosten, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig sind; denn das Verlangen einer Nachbesserung setzt voraus, daß die Schadensursache festgestellt worden ist

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)
E. Erforderliche Aufwendungen

1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Kostentragungspflicht des Auftragnehmers (VOB/B § 13 Rn. 297-301)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Umfang des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 313-324)

b) Umfang des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 313-324)