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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 40/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0733
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.02.1999 - X ZR 40/96

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11 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1999, 365 BGH - Aufwendungen zur Mangelbeseitigung: Schadensersatz- oder Erfüllungsanspruch?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 0321; IMRRS 2017, 0131
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger muss Schließkarte und -plan an die WEG herausgeben!

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2016 - 3 U 98/16

Den Bauträger trifft auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung die Pflicht, die Schließkarte und den Schließplan für die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses an die Wohnungseigentümergemeinschaft herauszugeben. Die Geltendmachung dieses Anspruchs fällt in die geborene Ausübungszuständigkeit des Verbands.*)




IBRRS 2012, 0355
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung umfasst auch Arbeiten an Fremdgewerken!

OLG Naumburg, Urteil vom 15.11.2011 - 1 U 51/11

1. Bei der Nacherfüllung umfasst die Mängelbeseitigungspflicht eines Auftragnehmers alle Arbeiten, die erforderlich sind, um die Mängel zu beseitigen, auch dann, wenn dazu in die Gewerke anderer Unternehmer eingegriffen werden muss oder Arbeiten erforderlich sind, die vom Bauunternehmer selbst nicht erbracht werden können.*)

2. Dem zur Mängelbeseitigung verpflichteten Unternehmer steht es grundsätzlich frei, wie er die Arbeiten organisiert und durchführt. Ob etwas Anderes dann gilt, wenn der Auftraggeber erkennen kann, dass die geplante Art der Mängelbeseitigung nicht zum Erfolg führen wird, bzw. dass überhaupt nur eine einzige Variante in Betracht kommt, kann im vorliegenden Fall dahinstehen.*)

3. Verhindert der Auftraggeber noch während einer gesetzten Nacherfüllungsfrist durch teilweise Ersatzvornahme die vollständige Durchführung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer, hat er insoweit keinen Anspruch auf Ersatz seiner Mängelbeseitigungskosten.*)

4. Eine Vertragsstrafe für die Überschreitung einzelner Zwischenfristen in Höhe von 0,2 % der Bruttoauftragssumme kann dazu führen, dass bei nur geringfügiger Überschreitung mehrerer Zwischenfristen durch die Kumulierung der Einzelvertragsstrafen innerhalb weniger Tage die gesamte Vertragsstrafe verwirkt sein kann und zwar unabhängig davon, ob der Endtermin eingehalten wird oder nicht. Vertragsstrafen für Zwischenfristen müssen daher gegenüber Endfristen mit einer geringeren Strafe belegt werden.

5. Die Grenze für eine Zwischenfrist darf dabei 0,15 % der Bruttoauftragssumme nicht übersteigen, andernfalls ist die Klausel unwirksam.




IBRRS 2002, 0865
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ersatzvornahme vor Abnahme

BGH, Urteil vom 25.06.2002 - X ZR 78/00

1. Die Befugnis des Bestellers zur Ersatzvornahme gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. ist nicht auf den Zeitpunkt nach Abnahme des Werks beschränkt. Vor der Abnahme muß der Besteller lediglich dartun, daß ein Mangel besteht oder das Werk unvollständig ist. Zur Geltendmachung des Anspruchs müssen die Voraussetzungen der §§ 635, 634 BGB a.F. nicht vorliegen.

2. Für die Geltendmachung eines trotz Mängelbeseitigung verbleibenden merkantilen oder technischen Minderwerts sind Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht erforderlich.

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IBRRS 2000, 0733
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.02.1999 - X ZR 40/96

Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

Nach den §§ 633 Abs. 2 Satz 2, 476 a BGB hat der Unternehmer, der zur Nachbesserung verpflichtet ist, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Darunter fallen auch Kosten für die Erstellung von Gutachten und Rechtsanwaltskosten, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig sind; denn das Verlangen einer Nachbesserung setzt voraus, daß die Schadensursache festgestellt worden ist

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein)
E. Erforderliche Aufwendungen

1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Kostentragungspflicht des Auftragnehmers (VOB/B § 13 Rn. 297-301)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Umfang des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 313-324)

b) Umfang des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 313-324)