Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZB 96/15


Bester Treffer:
RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2420; IMRRS 2016, 1448
ProzessualesProzessuales
Nebenintervenient beteiligt sich (nur) an einem fremden Prozess!

BGH, Beschluss vom 23.08.2016 - VIII ZB 96/15


4 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 6 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2582; IMRRS 2022, 1073; IVRRS 2022, 0386
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussersetzungsklage gegen die übrigen Eigentümer ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 08.07.2022 - V ZR 202/21

1. Wird eine Beschlussersetzungsklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer erhoben, muss ein gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite vorgenommen werden; andernfalls ist die Klage als unzulässig abzuweisen.*)

2. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, führt der Ausschluss des oder der klagenden Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren von der nach § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG angeordneten Gesamtvertretung dazu, dass die Gemeinschaft in diesem Prozess durch die übrigen Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten wird. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den Verband im Prozess allein. *)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 4128; IMRRS 2017, 1714
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

LG Hamburg, Urteil vom 12.07.2017 - 318 S 1/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2420; IMRRS 2016, 1448
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nebenintervenient beteiligt sich (nur) an einem fremden Prozess!

BGH, Beschluss vom 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

1. Ein Nebenintervenient - gleich ob als einfacher oder streitgenössischer Streithelfer - beteiligt sich, auch wenn er dabei in eigenem Namen und kraft eigenen (prozessualen) Rechts neben der Hauptpartei handelt, mit der aus seiner Stellung und seinem Auftreten heraus zum Ausdruck kommenden prozessualen Erklärung, die Hauptpartei unterstützen zu wollen, an einem fremden Prozess, ohne selbst Partei zu werden. Ob der Streithelfer dabei als einfacher oder als streitgenössischer Streithelfer auftritt, ist deshalb keine Frage seiner Parteistellung im Prozess, sondern betrifft allein Art und Umfang der ihm dabei nach § 66 Abs. 2, § 67 ZPO zukommenden Befugnisse.*)

2. Zur Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Feststellungen des Berufungsgerichts zur (Un-)Zulässigkeit einer Berufung.*)





1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
C. Vertragserfüllungssicherheit
II. Wirksamkeit der Sicherungsabrede

1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

D. Berufung des Streithelfers ( Rn. 92-94)