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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 61/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0964
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Verjährung ohne Abnahme! (altes Schuldrecht)

BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10

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34 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 2899; IMRRS 2013, 1546
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Winterdienstvertrag ist Werkvertrag!

BGH, Urteil vom 06.06.2013 - VII ZR 355/12

1. Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.*)

2. Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat.*)

3. Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.*)

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IBRRS 2011, 0964
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Verjährung ohne Abnahme! (altes Schuldrecht)

BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10

Der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten gemäß § 635 BGB a.F. verjährt nach § 634a BGB n.F. sofern diese Vorschrift gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anwendbar ist. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08, IBR 2010, 577 = BauR 2010, 1778 = NZBau 2010, 768 = ZfBR 2010, 773).*)

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IBRRS 2010, 0920
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verjährung von Schadensersatzansprüchen vor Abnahme?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 - 19 U 100/09

1. Beauftragt ein Bauherr einen (Zweit-)Architekten umfassend mit Planung und Bauüberwachung, so kann dieser sich gegenüber einem Schadensersatzanspruch des Bauherrn nicht damit verteidigen, dass etwaige Baumängel auf Planungsfehler des gekündigten (Erst-)Architekten zurückzuführen sind.

2. Soweit dieser (Zweit-)Architekt auf Pläne des (Erst-)Architekten zurückgreift, macht er sich diese planerisch zu eigen.

3. Den Bauherrn trifft keine Obliegenheit, dem umfassend beauftragten (Zweit-)Architekten mangelfreie Pläne zur Verfügung zu stellen, so dass eine Mithaftung des Bauherrn für etwaige Planungsfehler des gekündigten (Erst-)Architekten gemäß §§ 254, 278 BGB ausscheidet.

4. Im Rahmen der Bauaufsicht ist dieser umfassend beauftragte (Zweit-)Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, will er das Bauwerk nicht nach seiner eigenen Planung, sondern nach den Vorgaben des (Erst-)Architekten ausführen lassen.

5. Kommt es in einem Architektenvertrag nicht zur Abnahme und ist eine solche auch nicht entbehrlich, so unterliegen etwaige Schadensersatzansprüche aus Planungs- oder Überwachungsfehlern der Regelverjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB.

6. Wird nach Ablauf einer solchen Verjährung die Abnahme erklärt, lässt dies die bereits eingetretene Verjährung unberührt.





6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
B. Anwendbarkeit der §§ 634 ff. BGB vor und nach der Abnahme

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
C. Beginn der Verjährung
K. Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken
N. Verjährung in Architekten- und Ingenieurverträgen

§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
IV. Rechtswirkungen der Abnahme

§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VI. Eintritt der Abnahmewirkungen ohne Abnahme

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff)
D. Entbehrlichkeit der Abnahme; Abnahmesurrogate
II. Rechtsfolgen des eingetretenen Abrechnungsverhältnisses
1. Eintritt der Abnahmewirkungen in tatsächlicher Hinsicht




2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Fristbeginn (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 189)

4. Mängelansprüche nach Kündigung aus wichtigem Grund (VOB/B § 8 Abs. 3 Rn. 55-62)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

I. Allgemeines (VOB/B § 13 Rn. 209-210)