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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 34/04


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3311; IMRRS 2005, 1717
BauvertragBauvertrag
Hinweispflicht auf öffentlich-rechtliche Vertretungsvorschriften

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 34/04


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0517; IMRRS 2013, 0380
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrückstände mit "Saldoklage" einklagbar?

BGH, Urteil vom 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2005, 3311; IMRRS 2005, 1717
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hinweispflicht auf öffentlich-rechtliche Vertretungsvorschriften

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 34/04

1. Gerichtliche Hinweise, die in der mündlichen Verhandlung erteilt werden, sind in der Regel in das Verhandlungsprotokoll aufzunehmen.*)

2. Das Gericht erfüllt seine Hinweispflicht nicht, indem es vor der mündlichen Verhandlung allgemeine oder pauschale Hinweise erteilt. Vielmehr muss es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen.

3. Verletzt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bei Abschluss eines Bauvertrages ihre vorvertragliche Pflicht, weil sie nicht auf das Erfordernis der Gesamtvertretung hinweist, kann der dem Vertragspartner zustehende Anspruch auf Ersatz Vertrauensschadens die Höhe des Werklohns erreichen.*)





2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
V. Form des Bauvertrages
3. Verträge mit der öffentlichen Hand

1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

4. Verträge mit der öffentlichen Hand ( Rn. 44-44e)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Vertretungsprobleme (VOB/B § 1 Abs. 3 Rn. 13-18)