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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 162/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 1328; IMRRS 2013, 0794
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Gesamte Vergütung im Voraus zu zahlen: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 162/12


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7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1431; IMRRS 2021, 0548
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Umgestaltungspflicht nicht erfüllt: Wann verjähren Ersatzansprüche?

BGH, Urteil vom 31.03.2021 - XII ZR 42/20

Übernimmt der gewerbliche Mieter eine Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung und bezieht sich die Umgestaltungspflicht auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe, gilt für Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung der Verpflichtung die kurze Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, BGHZ 86, 71 = NJW 1983, 679, und BGH, IMR 2014, 111).*)

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IBRRS 2019, 1015; IMRRS 2019, 1555
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2018 - V ZR 33/18

Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird. (Rn. 15)*)

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IBRRS 2019, 1032; IMRRS 2019, 0390
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht: Ausschluss der Abwendung einer Entschädigung nicht möglich!

BGH, Urteil vom 13.11.2018 - V ZR 33/18

Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird.*)

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IBRRS 2016, 0468; IMRRS 2016, 0288
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestätigung schließt Schadensersatz nicht aus!

BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 142/14

1. Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus.*)

2. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes- von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zu Stande gekommen wäre.*)

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IBRRS 2014, 2376; IMRRS 2014, 1212
ImmobilienImmobilien
(Un-)Wirksamkeit einer bei Grundschulddarlehen verwendeten AGB-Klausel?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 178/13

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sicherungsnehmers enthaltene Klausel, die den auf Rückgewähr der Grundschuld gerichteten Anspruch des Sicherungsgebers auf die Löschung des Grundpfandrechts beschränkt, hält der richterlichen Inhaltskontrolle jedenfalls dann nicht stand, wenn sie auch Fallgestaltungen erfasst, in denen der Sicherungsgeber im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist (Fortführung des Urteils des BGH vom 09.02.1989 - IX ZR 145/87, BGHZ 106, 375 ff.).*)

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IBRRS 2013, 1328; IMRRS 2013, 0794
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Gesamte Vergütung im Voraus zu zahlen: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 162/12

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche

"Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen."

ist unwirksam.*)

2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verliert ihren Charakter als nach §§ 305 ff. BGB der Inhaltskontrolle unterliegender Klausel nicht allein dadurch, dass sie von den Parteien nachträglich geändert wird. Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individualvereinbarung zu behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat.*)




IBRRS 2012, 2749
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamt Vergütung vor Ausführung zu zahlen: Klausel unwirksam!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012 - 9 U 74/11

1. Verpflichtet sich der Unternehmer zur Lieferung und Montage einer Einbauküche, die für die Bedürfnisse des Kunden konzipiert wird, liegt ein Werkvertrag vor. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers, wonach der Kunde zur vollständigen Zahlung bei der "Lieferung" (also vor der Montage) verpflichtet sein soll, verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, und ist unwirksam.*)

2. Die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel stellt grundsätzlich eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Unternehmers dar. Treffen die Parteien später eine Individualvereinbarung, in der die unwirksame AGB-Klausel teilweise bestätigt wird, kann der Unternehmer im Wege des Schadensersatzes verpflichtet sein, den Kunden von den Verpflichtungen aus der Individualvereinbarung zu befreien, wenn es zu der Individualvereinbarung ohne die vorausgegangene unwirksame AGB-Klausel nicht gekommen wäre.*)

3. Macht der Unternehmer eine Mängelbeseitigung zu Unrecht von einer vollständigen Zahlung des Werklohns abhängig, kann darin unter Umständen eine endgültige Leistungsverweigerung im Sinne von § 281 Abs. 2 BGB liegen.*)

4. Mängel einer Einbauküche können einen Anspruch auf den sogenannten großen Schadensersatz rechtfertigen, wenn es sich um eine größere Anzahl von Mängeln handelt, und wenn zur Beseitigung der Mängel ein vollständiger Ausbau und ein neuer Einbau der Küche erforderlich wäre.*)





7 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
E. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
4. Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen
b) Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen
E. Vertragspflichten des Unternehmers
IV. Leistungsstörungen
4. Vertragsstrafeversprechen
b) Vereinbarung der Vertragsstrafe durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
J. Vereinbarungen über die Verjährung
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verjährung von Mängelhaftungsansprüchen

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
VII. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit

4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
II. Wann liegen AGB vor?
6. Aushandeln
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB
2. Maßstäbe der Inhaltskontrolle

§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
B. § 16 Abs. 2 VOB/B
VII. AGB-Kontrolle

§ 18 VOB/B Streitigkeiten (Bode)
B. Kommentierung
V. Arbeitseinstellung, § 18 Abs. 5

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

2. Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 6-14)




1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

d) Aushandeln ( Rn. 241)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Die gesetzliche Neuregelung im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und die dazu ergangene BGH-Rechtsprechung ( Rn. 194-199)


2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

cc) Schadensersatz statt der Leistung (BGB § 535 Rn. 1097-1108)