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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 144/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 2409; IMRRS 2009, 1313
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken

BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08

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8 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 322 BGH - Grundstücksbesitzer darf unbefugt geparktes Fahrzeug abschleppen lassen!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2774; IMRRS 2019, 1038
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Entfernung eines unbefugt abgestellten Pkw: Standgeldkosten sind nicht erstattungsfähig!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.07.2019 - 1 U 121/18

1. Standgeldkosten eines gewerblichen Abschleppdienstes, die entstehen, weil der im Auftrag eines privaten Dritten tätig gewordene Abschleppdienst sich in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts weigert, das Fahrzeug an den Abgeschleppten ohne Ausgleich der Abschleppkosten herauszugeben, zählen nicht zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs.*)

2. Ebenfalls handelt es sich nicht um für die Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung erforderliche Aufwendungen im Sinne von § 670 BGB.*)

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IBRRS 2016, 0885; IMRRS 2016, 0565
ImmobilienImmobilien
Fahrzeug für 422,00 Euro abschleppen lassen: Maßnahme rechtmäßig?

LG München I, Beschluss vom 23.02.2016 - 31 T 2775/16

1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe eines im Wege der Selbsthilfe (§ 859 BGB) abgeschleppten Fahrzeuges ist im Hinblick auf § 273 Abs. 3 BGB (Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung) nicht erforderlich.*)

2. Die Frage der Angemessenheit der Höhe des Schadensersatzanspruches des beeinträchtigten Grundstücksbesitzers aufgrund der verbotenen Eigenmacht hat grundsätzlich keine Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Selbsthilfemaßnahme als solche.*)

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IBRRS 2016, 0263; IMRRS 2016, 0155
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Fahrzeughalter haftet für "Schwarzparker"!

BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 160/14

1. Bei einem Vertrag über die kurzzeitige Nutzung eines jedermann zugänglichen privaten Parkplatzes ist eine unbedingte Besitzverschaffung durch den Parkplatzbetreiber nicht geschuldet. Macht er das Parken von der Zahlung der Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug abstellt, ohne sich daran zu halten.*)

2. Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug einer anderen Person überlassen, kann er als Zustandsstörer unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er auf die Aufforderung des Parkplatzbetreibers, den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt.

3. Dem Parkplatzbetreiber steht gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommenen Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zu (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 13 = IBRRS 2012, 4328 = IMRRS 2012, 3094).*)

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IBRRS 2014, 1594; IMRRS 2014, 0825
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter verweigert Zugang zu den Räumlichkeiten: Verbotene Eigenmacht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2014 - 12 U 11/14

Verhindert der Vermieter den ungehinderten Zugang zu den Mieträumlichkeiten und verweigert er die Herausgabe der noch darin enthaltenen Gegenstände des Mieters, begeht er verbotene Eigenmacht. Eine diese ausschließende Gestattung des Mieters muss freiwillig erfolgen und kann nicht darin gesehen werden, dass dieser im Zuge der Kündigung des Mietverhältnisses zur Schlüsselrückgabe rechtlich verpflichtet ist.

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IBRRS 2012, 3358; IMRRS 2012, 2419
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten

BGH, Urteil vom 06.07.2012 - V ZR 268/11

Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auch dann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetreten hat.*)

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IBRRS 2009, 2409; IMRRS 2009, 1313
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken

BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08

Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.*)

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1 Leseranmerkung gefunden
Verantwortlichkeit für das Abschleppen von Falschparkern
Leseranmerkung von Rechtsanwalt zu
 R 
Mietminderung bei Dauerparkern auf Parkplatz eines innerstädtischen Fachmarktzentrums?
(Lars Kölling)
Dokument öffnen IMR 2009, 91