Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 144/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 2409; IMRRS 2009, 1313
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken

BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08

Dokument öffnen Volltext
4 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 5 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 322 BGH - Grundstücksbesitzer darf unbefugt geparktes Fahrzeug abschleppen lassen!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2774; IMRRS 2019, 1038
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Entfernung eines unbefugt abgestellten Pkw: Standgeldkosten sind nicht erstattungsfähig!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.07.2019 - 1 U 121/18

1. Standgeldkosten eines gewerblichen Abschleppdienstes, die entstehen, weil der im Auftrag eines privaten Dritten tätig gewordene Abschleppdienst sich in Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts weigert, das Fahrzeug an den Abgeschleppten ohne Ausgleich der Abschleppkosten herauszugeben, zählen nicht zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs.*)

2. Ebenfalls handelt es sich nicht um für die Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung erforderliche Aufwendungen im Sinne von § 670 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0885; IMRRS 2016, 0565
ImmobilienImmobilien
Fahrzeug für 422,00 Euro abschleppen lassen: Maßnahme rechtmäßig?

LG München I, Beschluss vom 23.02.2016 - 31 T 2775/16

1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe eines im Wege der Selbsthilfe (§ 859 BGB) abgeschleppten Fahrzeuges ist im Hinblick auf § 273 Abs. 3 BGB (Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung) nicht erforderlich.*)

2. Die Frage der Angemessenheit der Höhe des Schadensersatzanspruches des beeinträchtigten Grundstücksbesitzers aufgrund der verbotenen Eigenmacht hat grundsätzlich keine Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Selbsthilfemaßnahme als solche.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3358; IMRRS 2012, 2419
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten

BGH, Urteil vom 06.07.2012 - V ZR 268/11

Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auch dann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetreten hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 2409; IMRRS 2009, 1313
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken

BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08

Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.*)

Dokument öffnen Volltext