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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 49/02


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3485; IMRRS 2005, 1830
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ursächlichkeit des Beratungsfehlers

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - IX ZR 49/02

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3 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 1360; IMRRS 2008, 0931
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater

BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05

Macht der Mandant geltend, er hätte bei sachgerechter steuerlicher Beratung die nachteiligen Folgen einer Betriebsaufspaltung vermieden, indem er wesentliche Teile des Betriebsvermögens auf seine Ehefrau übertragen hätte, muss er dies gemäß § 287 ZPO beweisen. Die Erleichterung eines Anscheinsbeweises kommt ihm nicht zugute.*)

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IBRRS 2006, 3456; IMRRS 2006, 2529
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Beratungsleistungen des Steuerberaters bzgl. Kirchensteuer

BGH, Urteil vom 18.05.2006 - IX ZR 53/05

1. Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, dem Mandanten den Austritt aus der Kirche zu empfehlen.*)

2. Hat ein Steuerberater aufgrund des ihm erteilten Auftrags die steuerlichen Vor- und Nachteile bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, muss er auf die anfallende Kirchensteuer hinweisen, wenn sie die übliche Quote übersteigt.*)

3. Der Mandant hat nach § 287 Abs. 1 ZPO darzulegen und zu beweisen, dass er bei vollständiger Beratung über anfallende Kirchensteuern aus der Kirche ausgetreten wäre; auf einen Beweis des ersten Anscheins kann er sich nicht berufen.*)

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IBRRS 2005, 3485; IMRRS 2005, 1830
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ursächlichkeit des Beratungsfehlers

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - IX ZR 49/02

Zu den Anforderungen an die Begründung der freien tatrichterlichen Überzeugung, der Mandant hätte einen Abfindungsvergleich trotz der damit verbundenen Vorteile nicht geschlossen, wenn er vom Anwalt zutreffend über dessen rechtliche Risiken belehrt worden wäre.*)

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