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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 49/02


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3485; IMRRS 2005, 1830
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ursächlichkeit des Beratungsfehlers

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - IX ZR 49/02

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2 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3036
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieur muss wirtschaftliche Belange des Bauherrn berücksichtigen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2023 - 12 U 312/20

1. Bei einem vor dem 01.01.2018 geschlossenen - entgeltlichen - Vertrag über Ingenieurleistungen kann es sich um einen Werk- oder um einen Dienstvertrag handeln.

2. Grundsätzlich sind Architekten-/Ingenieurverträge über bauleitende bzw. planende Tätigkeiten dem Werkvertragsrecht zuzuordnen. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine oder mehrere erfolgsorientierte Aufgaben den Vertrag prägen.

3. Sowohl Architekten als auch Ingenieure haben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte des Auftraggebers zu berücksichtigen und darauf zu achten haben, dass kein übermäßiger, nicht erforderlicher Aufwand betrieben wird.

4. Wird ein Ingenieur mit der Planung des Einbaus einer neuen Heizungsanlage beauftragt, ist seine Leistung mangelhaft, wenn er den Einbau eines Blockheizkraftwerks vorschlägt, obwohl dieses nicht notwendig ist bzw. die Erhitzung des Wassers nicht kontinuierlich gewährleisten kann.

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IBRRS 2005, 3485; IMRRS 2005, 1830
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ursächlichkeit des Beratungsfehlers

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - IX ZR 49/02

Zu den Anforderungen an die Begründung der freien tatrichterlichen Überzeugung, der Mandant hätte einen Abfindungsvergleich trotz der damit verbundenen Vorteile nicht geschlossen, wenn er vom Anwalt zutreffend über dessen rechtliche Risiken belehrt worden wäre.*)

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