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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 35/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 1416; IMRRS 2012, 1039
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Urteil wird nicht vollstreckt: Anspruch auf Verzugszinsen?

BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11

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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2414; IMRRS 2022, 1016
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schadensersatz wegen Mietmangels: Wessen Vermögenslage ist relevant?

BGH, Urteil vom 29.06.2022 - XII ZR 6/21

Für den auf einen Mietmangel gestützten Schadensersatzanspruch des Mieters, der Alleingesellschafter einer GmbH ist, kommt es auch dann nur auf seine Vermögenslage und nicht auf die "seiner" GmbH an, wenn der Schaden aus einem Auftragsverhältnis resultiert, bei dem die GmbH Auftraggeberin und der Alleingesellschafter Auftragnehmer ist.*)

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IBRRS 2016, 0922; IMRRS 2016, 0588
NachbarrechtNachbarrecht
Wer ein Tor jederzeit öffnen darf, darf es auch jederzeit abschließen!

LG Hamburg, Urteil vom 16.12.2015 - 318 S 33/15

1. Eine von der Grenze zweier Nachbargrundstücke durchschnittene Durchfahrt ist nur dann eine Grenzeinrichtung, wenn sie zwischen den Grundstücken liegt. Das ist nicht der Fall, wenn die Durchfahrt das ganze Grundstück des einen Nachbarn erfasst, neben ihr sich also kein weiterer Teil des durch die Einrichtung geschiedenen Grundstücks befindet.

2. Darf ein Nachbar das Tor einer Grundstücksdurchfahrt jederzeit öffnen, folgt daraus spiegelbildlich auch seine Befugnis, das Tor auch in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr zu schließen, um sein jederzeitiges absolut freies Überfahrtsrecht in Bezug auf den Torweg zu sichern.

3. Ist zwischen Nachbarn lediglich vereinbart worden, dass der eine Nachbar das Recht zur freien Benutzung einer Tordurchfahrt hat und ihm dafür eine gewisse Anzahl von Schlüsseln für das Tor zur Verfügung gestellt werden muss, so ist daraus nicht automatisch zu folgern, dass dem anderen Nachbarn keine Schlüssel zu Verfügung gestellt werden dürften oder gar eine Benutzung der Tordurchfahrt ganz verboten sein sollte.

4. Ein Nutzungsverbot muss vielmehr ausdrücklich vereinbart werden, insbesondere wenn dies bedeutete, dass derjenige, der sich zum Wiedereinbau des alten Grundstückstores vor einer durch einen Neubau entstandenen Tordurchfahrt zum hinteren Bereich seines und des Nachbargrundstücks verpflichte, selbst über keinen Schlüssel zu dem Tor verfügt und verfügen darf.

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IBRRS 2014, 3225; IMRRS 2014, 1701
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter muss Kosten der Wohngebäudeversicherung tragen: Vermieter muss Versicherer in Anspruch nehmen!

BGH, Urteil vom 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

1. Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die mietvertragliche Pflicht, wegen des Brandschadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Zudem hat der Vermieter in einem solchen Fall aufgrund seiner Pflicht zur Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) den Brandschaden grundsätzlich auch dann zu beseitigen, wenn er von einer Inanspruchnahme der Wohngebäudeversicherung absieht (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 03.11.2004 - VIII ZR 28/04, IBRRS 2004, 4037 = NJW-RR 2005, 381 unter II 3; vom 10.11.2006 - V ZR 62/06, IMR 2007, 15 = NJW 2007, 292 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - VIII ZR 48/13, IBRRS 2014, 3224 = GE 2014, 661 Rn. 5).*)

2. Zur Frage des erledigenden Ereignisses bei der Beseitigung eines Mangels der Mietsache zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil (Anschluss an und Fortführung von BGH, Urteil vom 08.05.1985 - IVa ZR 138/83, BGHZ 94, 268, 274 [zur Auskunftserteilung]).*)

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IBRRS 2014, 1594; IMRRS 2014, 0825
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermieter verweigert Zugang zu den Räumlichkeiten: Verbotene Eigenmacht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2014 - 12 U 11/14

Verhindert der Vermieter den ungehinderten Zugang zu den Mieträumlichkeiten und verweigert er die Herausgabe der noch darin enthaltenen Gegenstände des Mieters, begeht er verbotene Eigenmacht. Eine diese ausschließende Gestattung des Mieters muss freiwillig erfolgen und kann nicht darin gesehen werden, dass dieser im Zuge der Kündigung des Mietverhältnisses zur Schlüsselrückgabe rechtlich verpflichtet ist.

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IBRRS 2012, 1416; IMRRS 2012, 1039
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Urteil wird nicht vollstreckt: Anspruch auf Verzugszinsen?

BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11

Ein Gläubiger, der ein nicht rechtskräftiges Berufungsurteil erwirkt hat, aus dem er nicht vollstreckt, hat weiterhin Anspruch auf Verzugszinsen, wenn er die ihm zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angebotene Zahlung des Schuldners zurückweist.*)

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IBRRS 2011, 0813; IMRRS 2011, 0594
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zahlung vor Rechtskraft eines angefochtenen Urteils:Erfüllung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2011 - 17 U 151/09

Zahlt der verurteilte Beklagte die Urteilssumme vor Rechtskraft des von ihm angefochtenen Urteils unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle eines Erfolges seines Rechtsmittels, hat dies keine Erfüllungswirkung. Der Kläger, der die Zahlung deshalb zurückweist, gerät gleichwohl in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Beklagte ihm von da an weder Verzugs- noch Prozesszinsen schuldet.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
C. § 16 Abs. 3 VOB/B
III. Schlussrechnung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B)
12. Prozessuales