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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 35/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 1416; IMRRS 2012, 1039
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Urteil wird nicht vollstreckt: Anspruch auf Verzugszinsen?

BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11

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3 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3607; IMRRS 2021, 1349
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer trotz Festsetzungsverjährung!

BGH, Urteil vom 14.10.2021 - VII ZR 242/20

Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass das Finanzamt unter etwaiger fehlerhafter Beurteilung der Rechtslage zur Festsetzungsverjährung den Bauunternehmer als Steuerschuldner heranzieht.*)

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IBRRS 2016, 0922; IMRRS 2016, 0588
NachbarrechtNachbarrecht
Wer ein Tor jederzeit öffnen darf, darf es auch jederzeit abschließen!

LG Hamburg, Urteil vom 16.12.2015 - 318 S 33/15

1. Eine von der Grenze zweier Nachbargrundstücke durchschnittene Durchfahrt ist nur dann eine Grenzeinrichtung, wenn sie zwischen den Grundstücken liegt. Das ist nicht der Fall, wenn die Durchfahrt das ganze Grundstück des einen Nachbarn erfasst, neben ihr sich also kein weiterer Teil des durch die Einrichtung geschiedenen Grundstücks befindet.

2. Darf ein Nachbar das Tor einer Grundstücksdurchfahrt jederzeit öffnen, folgt daraus spiegelbildlich auch seine Befugnis, das Tor auch in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr zu schließen, um sein jederzeitiges absolut freies Überfahrtsrecht in Bezug auf den Torweg zu sichern.

3. Ist zwischen Nachbarn lediglich vereinbart worden, dass der eine Nachbar das Recht zur freien Benutzung einer Tordurchfahrt hat und ihm dafür eine gewisse Anzahl von Schlüsseln für das Tor zur Verfügung gestellt werden muss, so ist daraus nicht automatisch zu folgern, dass dem anderen Nachbarn keine Schlüssel zu Verfügung gestellt werden dürften oder gar eine Benutzung der Tordurchfahrt ganz verboten sein sollte.

4. Ein Nutzungsverbot muss vielmehr ausdrücklich vereinbart werden, insbesondere wenn dies bedeutete, dass derjenige, der sich zum Wiedereinbau des alten Grundstückstores vor einer durch einen Neubau entstandenen Tordurchfahrt zum hinteren Bereich seines und des Nachbargrundstücks verpflichte, selbst über keinen Schlüssel zu dem Tor verfügt und verfügen darf.

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IBRRS 2012, 1416; IMRRS 2012, 1039
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Urteil wird nicht vollstreckt: Anspruch auf Verzugszinsen?

BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11

Ein Gläubiger, der ein nicht rechtskräftiges Berufungsurteil erwirkt hat, aus dem er nicht vollstreckt, hat weiterhin Anspruch auf Verzugszinsen, wenn er die ihm zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angebotene Zahlung des Schuldners zurückweist.*)

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IBRRS 2011, 0813; IMRRS 2011, 0594
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zahlung vor Rechtskraft eines angefochtenen Urteils:Erfüllung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2011 - 17 U 151/09

Zahlt der verurteilte Beklagte die Urteilssumme vor Rechtskraft des von ihm angefochtenen Urteils unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle eines Erfolges seines Rechtsmittels, hat dies keine Erfüllungswirkung. Der Kläger, der die Zahlung deshalb zurückweist, gerät gleichwohl in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Beklagte ihm von da an weder Verzugs- noch Prozesszinsen schuldet.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
C. § 16 Abs. 3 VOB/B
III. Schlussrechnung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B)
12. Prozessuales