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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 280/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 3013; IMRRS 2015, 1355
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beauftragung eines Anwalts ist auch in einfachen Verzugsfällen zweckmäßig!

BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14

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12 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3314; IMRRS 2023, 1519; IVRRS 2023, 0587
WohnraummieteWohnraummiete
Inkasso für Mieter: Kostenerstattung trotz eingeschalteten Mietervereins

BGH, Urteil vom 20.09.2023 - VIII ZR 247/22

Beauftragt der Mieter einer Wohnung einen - auf die Einziehung von Ansprüchen gegen Vermieter wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§ 556d ff. BGB) spezialisierten - Inkassodienstleister mit der Geltendmachung solcher Ansprüche, kann die Erstattung der hierdurch entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten nicht mit der Begründung versagt werden, dass der Vermieter auf eine Leistungsaufforderung des von dem Mieter zuvor eingeschalteten örtlichen Mietervereins keine Reaktion gezeigt hat.*)

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IBRRS 2021, 1803; IMRRS 2021, 0655
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erwerber einer Werkdienstwohnung muss Mietvergünstigung nicht beibehalten!

AG München, Urteil vom 11.05.2021 - 473 C 4975/20

1. Wenn der Vermieter eine Werkmietwohnung zu einer Vergunstmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete an einen Arbeitnehmer vermietet, so kann dies eine Pflicht des Vermieters begründen, die Mietermäßigung als Sozialleistung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses beizubehalten.

2. Auf einen Erwerber der Werkmietwohnung geht diese Pflicht jedoch nicht über.

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IBRRS 2020, 3659; IMRRS 2020, 1487
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nicht immer Einschaltung eines Inkassodienstleisters bei Verstoß gegen Mietpreisbremse zulässig

LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020 - 67 S 266/19

Die vorgerichtliche Einschaltung eines Inkassodienstleisters zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen die sog. Mietpreisbremse ist nicht erforderlich und verstößt gegen die Pflicht zur Schadensminderung, wenn sowohl der Mieter selbst als auch ein von ihm beauftragter Mieterverein den Vermieter zuvor vergeblich zur Absenkung der Miete auf das mietpreisrechtlich zulässige Maß aufgefordert haben.*)

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IBRRS 2019, 2907; IMRRS 2019, 1089
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung bei eingeschränkter ordentlicher Kündigungsmöglichkeit

LG Berlin, Urteil vom 22.08.2019 - 67 S 51/19

1. Zu den Anforderungen an die Kündigung eines Mieters im "Geschützten Marktsegment".*)

2. Wird der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung im Mietvertrag durch eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel erschwert und reicht der vom Vermieter geltend gemachte Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung nicht aus, ist dem Vermieter auch der wirksame Ausspruch einer auf denselben Kündigungsgrund gestützten außerordentlichen Kündigung verwehrt, selbst wenn er sich im Mietvertrag das Recht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung vorbehalten hat. *)

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IBRRS 2019, 0250; IMRRS 2019, 0108
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Alle Mieter müssen Verstoß gegen Mietpreisbremse rügen!

LG Berlin, Urteil vom 24.01.2019 - 67 S 277/18

1. Bei einer Mietermehrheit ist die Rüge der Überschreitung der preisrechtlich zulässigen Miete gemäß § 556g Abs. 2 Satz 1 BGB nur wirksam, wenn sie von oder für alle Mieter erhoben wurde.*)

2. Für die Abgrenzung zwischen umfassender Rechtsberatungs- und bloßer Inkassotätigkeit kommt es darauf an, ob die - den Rechtsanwälten eigentümliche - Aufgabe, umfassenden rechtlichen Beistand zu leisten, so im Hintergrund steht, dass es gerechtfertigt ist, das übertragene Mandat als bloße Inkassotätigkeit zu werten (Anschluss BGH, Beschluss vom 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05, IBRRS 2008, 3351).*)

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IBRRS 2018, 2557; IMRRS 2018, 0920
WohnraummieteWohnraummiete
Inkasso III: Abtretung von Ansprüchen gemäß „Mietpreisbremse“ unwirksam!

LG Berlin, Beschluss vom 03.07.2018 - 67 S 157/18

1. Die im Rahmen des von einem legal tech-Unternehmen im Internet betriebenen akquisitorischen Geschäftsmodells zur Erbringung von Inkasso- und Rechtsberatungsdienstleistungen zu dessen Gunsten erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG unwirksam, auch wenn das Unternehmen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleister registriert ist.*)

2. Zu legal tech als unqualifizierter Rechtsdienstleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG.*)

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IBRRS 2017, 4037; IMRRS 2017, 1671
WohnraummieteWohnraummiete
Hausverwaltung muss einfache Rechtsfragen selbst beantworten können!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 14.06.2017 - 9 C 406/16

1. Bei einem Unterlassungspflichtverstoß (hier: Gefahr einer Kohlenmonoxydvergiftung aufgrund Betreibens eines Lüfters) ist dem Vermieter im Rahmen seiner Gläubiger-Obliegenheit zuzumuten, zunächst durch eigene Kontaktaufnahme zum Mieter dessen Fehlverhalten aufzuzeigen und ihn von dessen Wiederholung abzubringen. Eines Rechtsanwalts bedarf es hierfür nicht.

2. Eine zumindest durchschnittlich mit Mietwohnungs-Angelegenheiten sachlich und rechtlich bewanderte Hausverwaltung muss erst recht in der Lage sein, das in Rede stehende Fehlverhalten ohne vorherige externe rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt selbständig und zutreffend zu beurteilen sowie eine entsprechende eigene Abmahnung gegenüber dem Mieter auszusprechen.

3. Aufgrund der eigenen Lebensgefahr ist auch nicht davon auszugehen, dass der Mieter aufgrund "nur" eines Schreibens der Hausverwaltung sein lebensgefährliches Handeln nicht eingestellt hätte.

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IBRRS 2017, 3663; IMRRS 2017, 1526
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Ersatz der Kosten für anwaltliches Schreiben?

AG Schöneberg, Urteil vom 12.06.2017 - 16 C 50/17

1. Die Kosten der Rechtsverfolgung sind im Lichte der §§ 249, 254 BGB nur dann zu erstatten, wenn sie nach Eintritt des Verzugs entstanden sind und aus der Sicht des Gläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig sind.

2. Wird im dem Mieterhöhungsverlangen bereits auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen Zustimmung hingewiesen, so kann der Vermieter die für ein zusätzliches Anwaltsschreiben, das nur nochmals auf die Folgen einer unterlassenen Zustimmung hinweist, anfallenden Kosten nicht ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter vorprozessual keine Einwendungen gegen die Mieterhöhung erhoben hat.

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IBRRS 2015, 3013; IMRRS 2015, 1355
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beauftragung eines Anwalts ist auch in einfachen Verzugsfällen zweckmäßig!

BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
E. § 16 Abs. 5 VOB/B
III. Verzug

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Zulässigkeit ( Rn. 132-133)


2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) BGB ( Rn. 337-341)