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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 280/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 3013; IMRRS 2015, 1355
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beauftragung eines Anwalts ist auch in einfachen Verzugsfällen zweckmäßig!

BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14

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5 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2497; IMRRS 2023, 1134
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fristsetzung zur Stellungnahme ist keine Leistungsaufforderung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2022 - 21 U 9/22

1. Erfüllt der Bauträger seiner Verpflichtung zur bezugsfertigen Erstellung der Wohnung nicht, kann der Erwerber vom Bauträgervertrag zurücktreten.

2. Vor dem Rücktritt von einem Bauträgervertrag wegen Verzugs mit der Fertigstellung hat der Erwerber grundsätzlich eine Frist zur Leistung zu setzen. Eine unter Fristsetzung geforderte verbindliche Stellungnahme zur Fertigstellung stellt keine verbindliche Leistungsaufforderung dar.

3. Einer Fristsetzung als Voraussetzung für einen Rücktritt bedarf es nicht, wenn der Bauträger zu keinem Zeitpunkt auf die Erfüllung des Vertrags besteht, sondern ab Zugang der Rücktrittserklärung nur über die Rückabwicklungsmodalitäten verhandelt.

4. Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs des Erwerbers gegen den Bauträger wegen einer verzögerten Fertigstellung der Wohnung.

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IBRRS 2015, 3013; IMRRS 2015, 1355
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Beauftragung eines Anwalts ist auch in einfachen Verzugsfällen zweckmäßig!

BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
E. § 16 Abs. 5 VOB/B
III. Verzug

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Zulässigkeit ( Rn. 132-133)


2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) BGB ( Rn. 337-341)