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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 U 21/03


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 0534; IMRRS 2006, 0328
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fristbeginn der Verjährung in Übergangsfällen

OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2005 - 3 U 21/03

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3 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2760; IMRRS 2007, 1032
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung wegen Angaben eines Mietpoolergebnisses

KG, Urteil vom 30.01.2007 - 4 U 192/05

Die Angabe eines prospektierten Mietpoolergebnisses in einem persönlichen Berechnungsbeispiel, das der Vermittler im Rahmen der Beratung zum Ankauf einer vermieteten Eigentumswohnung erstellt, kann zu einer Haftung der finanzierenden Bausparkasse und der mit ihr zusammenwirkenden Bank aus eigenem Verschulden bei Vertragsschluss aufgrund eines Wissensvorsprungs führen, wenn die Angabe objektiv grob falsch ist und im Rahmen des institutionalisierten Zusammenwirkens die Bausparkasse bzw. Bank sich die arglistige Täuschung des Vermittlers zurechnen lassen muss.*)

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IBRRS 2006, 0534; IMRRS 2006, 0328
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fristbeginn der Verjährung in Übergangsfällen

OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2005 - 3 U 21/03

Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist der Fristbeginn auch in den Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen.*)

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