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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2368/06
BVerfG, Beschluss vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Volltexturteile gefunden |
VGH Bayern, Beschluss vom 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
Die Generalklausel des Art. 4 Abs. 1 BayDSG ist keine hinreichende Rechtsgrundlage für eine ohne Einwilligung des Grundstückeigentümers durchgeführte Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Lichtbildaufnahmen im Auftrag einer Gemeinde (hier zur Geschossflächenermittlung).*)
VolltextLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2023 - 13 S 32/23
1. In der Berufungsinstanz sind neue unstreitige Tatsachen unabhängig von den Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 531 Abs. 2 ZPO stets zu berücksichtigen.*)
2. Ein Anspruch auf Entfernung von durch den Nachbarn installierten Kameras aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn allein diese Maßnahme den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet.*)
3. Ein Anspruch auf Unterlassung von Videoaufzeichnungen scheidet aus, wenn nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers betroffen ist. Dies ist der Fall, wenn die durch den Nachbarn installierten Kameras lediglich Ausschnitte des Nachbargrundstücks erfassen können, welche nicht durch den Mietvertrag des Klägers erfasst sind und der Grundstückseigentümer mit einer Videoaufzeichnung einverstanden ist.*)
VolltextLG Essen, Urteil vom 30.01.2019 - 12 O 62/18
1. Wohnungsmieter müssen keine Kameras im Hausflur dulden.
2. Das gilt auch für Kameraattrappen.
VolltextBVerfG, Beschluss vom 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
1. Das Berufungsgericht kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung aus einem anderen Grunde als dem vom Tatsachengericht angeführten zurückweisen.
2. Zuvor ist rechtliches Gehör zu gewähren (GG Art. 103 Abs. 1).
3. Die Zurückweisung einer Anhörungsrüge bei abweichender Tatsachenwürdigung ohne nähere Überprüfung der tatsächlichen Annahmen verstößt gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitende Willkürverbot.
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