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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: ZPO § 138
100 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
32 Beiträge gefunden |
IMR 2021, 374 | OLG Bamberg - Sittenwidriger Kaufpreis: Rückkaufsrecht ist wertmindernd! |
IMR 2021, 232 | AG Hannover - Mutwilliges Nichtbeheizen der Wohnung rechtfertigt ordentliche Kündigung |
IMR 2021, 132 | AG Stuttgart - Klage auf Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung: Substanziierter Vortrag genügt! |
IMR 2019, 320 | AG Neukölln - Wahrheitswidriger Sachvortrag im Zivilprozess berechtigt zur fristlosen Kündigung! |
IMR 2019, 229 | LG Berlin - Ein separater Bezahlparkplatz des Vermieters in der Nähe ist nicht wohnwerterhöhend! |
IMR 2018, 462 | AG Karlsruhe - Betriebskostenabrechnung: Kann der Mieter die Gesamtwohnfläche pauschal bestreiten? |
IMR 2018, 349 | OLG Frankfurt - Unvollständige Nachweisangaben sind regelmäßig provisionsschädlich |
IMR 2018, 281 | AG Detmold - Mieter muss sich nicht filmen lassen! |
IMR 2018, 147 | LG Berlin - Eigenbedarfskündigung: Beweislastverteilung für Eigenbedarf und Gründe für Vertragsfortsetzung |
IMR 2018, 115 | LG Hamburg - Darf der Verwalter Wärmemessgeräte auch ohne Eigentümerbeschluss ordern? |
2 Aufsätze gefunden |
IMR 2022, 5
44 Volltexturteile gefunden |
LG München I, Urteil vom 02.08.2023 - 14 S 3149/23
Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die Zustimmung zur Untervermietung und unterlässt der Mieter diese daraufhin, hat der Vermieter für den entstandenen Mietausfallschaden in voller Höhe einzustehen.
VolltextLG Berlin, Urteil vom 30.11.2022 - 66 S 249/19
1. Trotz Vorliegen der Voraussetzungen des § 138 Abs. 4 ZPO kann das Bestreiten mit Nichtwissen ausnahmsweise unzulässig sein, wenn für den Standpunkt der bestreitenden Partei jeder Anhaltspunkt fehlt. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn der Vermieter die Echtheit der Unterschriften seiner Mieter in der Vollmachterteilung sowie der Abtretungsvereinbarung eines Rechtsdienstleisters mit Nichtwissen bestreitet, obwohl die Unterschriften sich nicht von den Unterschriften unterscheiden, mit denen die Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, aus dem der Vermieter seine Rechtsstellung ableitet. Zudem kann sich ein Vermieter bei derartigen Zweifeln bei seinen Mietern erkundigen, so dass er in einer günstigeren Position ist, als es eine nach § 138 Abs. 4 ZPO durch Bestreiten mit Nichtwissen vorgehende Partei im Regelfall sein wird.
2. Das streitgegenständliche Vorgehen des Rechtsdienstleisters ist von seiner Befugnis als eingetragener Inkassodienstleister gedeckt. Die dabei genutzten Vertragsbedingungen und die daraus folgenden Modalitäten der Tätigkeit sind ebenfalls rechtmäßig und haben die Entstehung durchsetzbare Rechtsansprüche zur Folge. Es liegt weder ein Verstoß gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, noch sind die Vertragsbedingungen im Vergleich zu den Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte oder wegen mangelnder Transparenz zu beanstanden.
3. Die Vorschriften des BGB zur Mietpreisbremse sind verfassungsgemäß. Das gleiche gilt für die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung.
VolltextLG Heidelberg, Urteil vom 04.08.2022 - 5 S 72/21
1. Es genügt für das Tatbestandsmerkmal "Soll" in § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Vermieter mit der möglichen Weitervermietung als Wohnung einverstanden ist und deshalb mit einem Vertragseintritt gem. § 565 BGB rechnen muss.
2. Der Erwerber muss zumindest versuchen, sich die erforderliche Kenntnis über Art, Umfang und Rechtsgrundlage der bestehenden Nutzungsverhältnisse bezüglich des zu erwerbenden bzw. des erworbenen Objekts beim Verkäufer zu verschaffen.
VolltextAG Hannover, Beschluss vom 15.03.2021 - 428 C 12798/20
1. Das Nichtbeheizen der Wohnung ist geeignet, entsprechende Schäden an der Mietsache hervorzurufen, und rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.
2. Auch die Verhinderung der Thermenwartung sowie Überprüfung der Rauchmelder rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 24.06.2020 - 5 U 653/20
1. Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen oder -hindernisse können Mängel des Mietobjektes i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB sein, wenn sie auf der konkreten Beschaffenheit oder Lage des Mietobjekts beruhen und nicht in den persönlichen und betrieblichen Umständen des Mieters ihre Ursache haben.*)
2. Danach ist im Falle der Vereinbarung des Betriebs einer Spielhalle als Mietzweck im Mietvertrag die Nutzungsuntersagung für den Betrieb einer Spielhalle durch die zuständige Behörde ein Mangel i.S.v. § 536 Abs. 1 BGB, wenn sie auf der Unterschreitung des landesrechtlich geregelten Mindestabstands zwischen Spielhallen und geschützten Einrichtungen für Minderjährige (hier allgemeinbildenden Schulen nach § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG) in Bezug auf das Mietobjekt beruht.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 13.03.2019 - 66 S 153/18
1. Der Vermieter trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Wohnung beim Einzug der Mieter mit einer Spüle ausgestattet war. Das pauschale Bestreiten durch den Vermieter ist unzulässig.
2. Ein wohnwerterhöhender Parkplatz ist nicht vorhanden, wenn ein Parkplatz lediglich in der Nähe vorhanden ist und durch den Mieter ein monatliches Nutzungsentgelt zu zahlen ist. Der Vermieter muss den Parkplatz als zur Wohnung zugehörig stellen. Bei den Merkmalen des Mietspiegels stellt der Vermieter nur dasjenige "zur Verfügung", was er mit Blick auf das existierende Wohnraummietverhältnis erbringt.
VolltextAG Waiblingen, Urteil vom 15.01.2019 - 9 C 1106/18
Dem Vermieter obliegt die sekundäre Darlegungslast hinsichtlich des nachträglichen Wegfalls des Eigenbedarfs aufgrund der Erkrankung.
VolltextAG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2018 - 4 C 3183/16
Ein pauschales Bestreiten der in eine Betriebskostenabrechnung eingestellten Gesamtwohnfläche durch den Mieter ist prozessual unbeachtlich.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2018 - 19 U 179/17
1. Der Provisionsanspruch des Nachweismaklers kann ausnahmsweise auch bei unvollständiger Maklerleistung (Nichtnennung von Namen und Anschrift des Verkäufers) entstehen.*)
2. Ersichtlich wahrheitswidriger Parteivortrag ist unbeachtlich.*)
VolltextAG Detmold, Urteil vom 01.03.2018 - 7 C 429/17
1. Eine Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung ein.
2. Soweit die Kamera zumindest teilweise die Zuwegung zum Hauseingang erfasst, hat der Mieter einen Beseitigungsanspruch.
3. Begründet der Vermieter ein besonderes Sicherungsbedürfnis seinerseits damit, dass Baumaterial auf seinem Grundstück gestohlen worden sei, reicht es zu dieser Gefahr aus, eine Kamera zu installieren, die allein den Lagerungsort überwacht.
4. Ein Unterlassungsanspruch kann auch dann bestehen, wenn der Mieter eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten muss (Überwachungsdruck).
Volltext2 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
Änderung WEGEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
(vom 20.05.2005)
Text
1 Norm gefunden |
ZPO (Zivilprozeßordnung)
§ 138Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht (Stand: 21.12.2001)
16 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
§ 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
2. Geständnisfiktion (ZPO § 138 Rn. 15)
1. Geltungsbereich und Normzweck (ZPO § 138 Rn. 1)
1. Zweck und Rechtsnatur (ZPO § 138 Rn. 9)
b) Vollständigkeit (ZPO § 138 Rn. 5)
1. Zulässigkeit (ZPO § 138 Rn. 16)
a) Grundsatz (ZPO § 138 Rn. 10)
4. Verstoß (ZPO § 138 Rn. 7-8)
3. Allgemeine Aufklärungspflicht (ZPO § 138 Rn. 11)
1. Anwendungsbereich und Voraussetzungen (ZPO § 138 Rn. 12-14)